EU-Betrug mit „heißer Luft“

Nach Angaben von Europol gingen in den vergangenen 18 Monaten bis zu 90 Prozent der Transaktionen im Rahmen des europäischen CO2-Emissionshandelssystems ETS auf Mehrwertsteuerbetrug zurück. Politisch kreierte virtuelle Produkte wie CO2-Zertifikate laden eben zu Betrug und Korruption ein. So erhielt auf der Kopenhagener Klimakonferenz die Forderung nach einem kommunistischen Polizeistaat Auftrieb.

„ETS-Gate“

Heiße Luft ist kaum kontrollierbar

von Edgar L. Gärtner

Betrug mit CO2-Zertifikaten als Schritt zum kommunistischen Weltstaat

Während Vertreter der EU auf der Kopenhagener Klimakonferenz das Europäische CO2-Emissionshandelssystem ETS noch als Zauberformel für den „Klimaschutz“ anpreisen, schlägt die europäische Kriminalbehörde Europol Alarm: In den vergangenen 18 Monaten seien die europäischen Steuerzahler durch Mehrwertsteuerbetrug beim internationalen Handel mit CO2-Zertifikaten um über fünf Milliarden Euro erleichtert worden. Nach Schätzungen von Europol hängen bis zu 90 Prozent des gesamten Emissionshandelsvolumens von immerhin bereits 40 Milliarden Euro mit Mehrwertsteuerbetrug zusammen. Dabei haben betrügerische Kleinfirmen, die bislang im Computerchip- oder Mobilfunkhandel tätig waren, leichtes Spiel: Sie kaufen in einem anderen EU-Land angebotene freie Emissionsrechte ganz legal ohne Mehrwertsteuer für derzeit etwa 14 Euro je Tonne CO2 und verkaufen sie in einem anderen EU-Land mit Mehrwertsteuer-Aufschlag. Bevor die zuständigen Finanzämter sich um die Rückerstattung der einkassierten Mehrwertsteuer kümmern können, sind diese Firmen schon wieder vom Markt verschwunden. Nun schützen sich die am stärksten betroffenen EU-Mitgliedsstaaten Großbritannien, Frankreich, Spanien und die Niederlande durch die Verlagerung der Mehrwertsteuer-Erhebung vom Verkäufer auf den Käufer gegen dieses Abkassieren. Auch die deutsche Finanzverwaltung hat reagiert. Hier gibt es inzwischen Ermittlungen gegen 40 verdächtige Firmen.

Doch ist diese noch verhältnismäßig leicht kontrollierbare Form des Schwindels mit heißer Luft wohl nur die Spitze des Eisbergs. Es gibt weitaus subtilere Betrugsmöglichkeiten im Rahmen des vom Kioto-Protoll vorgesehenen Clean Development Mechanism (CDM). Auf dessen Grundlage können Firmen in den Industrieländern Treibhausgas-Zertifikate beziehungsweise Gutschriften erwerben, wenn sie sich in armen Ländern an Energie und Treibhausgase sparenden Investitionen beteiligen. Damit solche Projekte als CDM-Maßnahme anerkannt werden können, müssen die Geschäftspartner allerdings nachweisen, dass die anstehenden Investitionen ohne CDM-Hilfe nicht getätigt würden.

Nichts leichter als das. Ein gerade von einem UN-Ausschuss abgelehntes Windparkprojekt bei Harbin in Nordostchina zeigt, wie leicht die Kostenvoranschläge in Richtung Förderungswürdigkeit manipuliert werden können. Die chinesische Regierung brauchte nur den Einspeisetarif des Windparks zu senken, um ihn als zuschussbedürftig erscheinen zu lassen. In Nigeria wurde der Verzicht auf die Abfackelung von Bohrloch- und Raffinerie-Abgasen hinausgezögert, um dafür CDM-Mittel kassieren zu können. Nach Schätzung des kalifornischen Professors David G. Victor sind bis zu zwei Drittel der knapp sieben Milliarden Dollar, die im letzten Jahr in CDM-Maßnahmen geflossen sind, Projekten zugute gekommen, die ohnehin realisiert worden wären.

Noch ist das nur der Anfang. Der Kopenhagen-Gipfel soll das Signal für eine sprunghafte Ausweitung des internationalen Emissionsrechtehandels geben. Dessen mögliches Volumen wird auf nicht weniger als zwei Billionen US-Dollar geschätzt. James Bone warnt in der Londoner „Times“ vom 7. Dezember vor kriminellen Machenschaften in großem Stil. Die Geldsummen, die auf dem Spiel stehen, lüden geradezu zum Aufbau von Korruptions-Netzwerken nach dem Vorbild des „Oil-for-Food“-Programms der UN ein. Schon wird IPCC-Chef Rajendra K. Pachauri verdächtigt, im großen Stil an dem vom IPCC geförderten CO2-Emissionshandel zu verdienen. Man kann hinzufügen: Wenn es schon kaum möglich ist, nicht nur den Handel mit Drogen, sondern auch den Ölhandel wirksam zu kontrollieren, dann wird sich der Handel mit virtuellen Produkten wie CO2-Zertifikaten erst recht der Kontrolle entziehen. Ein globaler Zertifikatehandel dürfte über kurz oder lang einen globalen Polizeistaat nach sich ziehen. Tatsächlich enthält nicht nur der im Frühsommer von diversen NGOs vorgestellte, sondern auch der offizielle Entwurf eines Kopenhagener Klima-Vertrages deutliche Bekenntnisse zur Errichtung eines kommunistischen Weltstaates, der allen Erdbürgern die gleiche Kohlenstoff-Ration zuteilt. Darauf hat Lord Christopher Monckton erst kürzlich auf der Zweiten Internationalen Klimakonferenz in Berlin hingewiesen. Niemand soll behaupten können, er sei nicht vorgewarnt worden. (11. Dezember 2009)

Internet

Europol: Carbon Credit fraud causes more than 5 billion euros dammage

The Climate Mafia: Fraudulent Emissions-Trading Schemes Rob German Tax Authorities

Climate Change or Hot Air?

Oil-for-Food scandal ‘a warning for all at Hopenhagen’

Pachauri verdient am Emissionshandel

All roads lead to Pachauri

Germanwatch: Copenhagen climate treaty version 1.0

Draft Copenhagen Treaty Download

Christopher Monckton on the Copenhagen Treaty

Zweite Internationale Klima-Konferenz, Berlin

==========================================================================================

Europäischer Emissionshandel:

Chemie stärker betroffen als gedacht

Als die EU-Kommission am 23. Januar 2008 den Entwurf ihres „Klimapakets“ mit Vorgaben für die dritte CO2-Emissionshandelsperiode (2013 bis 2020) vorlegte, gingen etliche Akteure und Beobachter noch davon aus, dass energieintensiven Industriezweigen wie die Chemie-, Papier-, Glas-, Keramik-, Aluminium- und Stahlindustrie großzügig kostenlose Zertifikaten zugeteilt würden, um Nachteile gegenüber außereuropäischen Wettbewerbern wettzumachen. Doch seit der ersten Lesung des „Klimapakets“ im Dezember 2008 zeichnet es sich immer deutlicher ab, dass diese Hoffnung auf einer Illusion beruhte.

Ziel des „Klimapakets“ ist die Senkung der Treibhausgasemissionen der dem Emissionshandelssystem ETS unterliegenden Produktionsanlagen gegenüber dem Basisjahr 2005 um 21 Prozent bis zum Jahre 2020. Diese im Anhang I der EU-Verordnung aufgelisteten Anlagen benötigen eine Emissionsgenehmigung, die alle fünf Jahre überprüft werden muss. Die Anlagenbetreiber müssen die zuständige Behörde laufend über Verfahrens- und Kapazitätsänderungen informieren. Schon in der Mitte der zweiten Handelsperiode (2008 bis 2012) beginnt die sukzessive Abschmelzung der einmal zugeteilten Emissions-Zertifikate um linear 1,74 Prozent jährlich. Zu Beginn der dritten Handelsperiode läge also die Zuteilungsmenge bereits um etwa 7 Prozent unter der durchschnittlichen Zuteilungsmenge der zweiten Handelsperiode. Eine von der EU-Kommission in Auftrag gegebene Gesetzesfolgenabschätzung (Impact Assessment) erwartet infolge dieser Verknappung ein Ansteigen der Zertifikatpreise auf bis zu 6o Euro je Tonne CO2 gegenüber aktuell etwa 15 €/t. In dieser Studie wurden allerdings absehbare Auswirkungen der inzwischen infolge der Finanzkrise eingetretenen Produktionseinbrüche allerdings noch nicht berücksichtigt.

Grundsätzlich sollen die Zertifikate über Auktionen zugeteilt werden. Für die Stromerzeugung müssen ab 2013 alle Zertifikate ersteigert beziehungsweise anderen Zertifikate-Inhabern abgekauft werden. Betreiber anderer Industrieanlagen erhalten zunächst noch einen Teil der benötigten Zertifikate umsonst. Die Auktionserlöse, die in den Kassen der EU-Mitgliedsstaaten landen, müssen mindestens zur Hälfte in Klimaschutzprojekte investiert werden.

Außer Stromerzeugungskapazitäten unterliegen in der chemischen Industrie alle „Verbrennungsanlagen“ mit einer thermischen Leistung von über 20 MW (unabhängig von ihrem Zweck) dem Emissionshandel. Dazu zählen laut Anhang I Anlagen zur Herstellung von Ruß, Salpetersäure, Adipinsäure, Glyoxal beziehungsweise Glyoxalsäure, Ammoniak sowie Anlagen zur Herstellung organischer Grundchemikalien durch Cracken, Reformieren, partielle oder vollständige Oxidation mit einer Kapazität von über 100t/d. Weiter Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff und Synthesegas durch Reformieren oder partielle Oxidation mit einer Kapazität von über 25 Tonnen am Tag und schließlich Anlagen zur Herstellung von Soda und Natriumbicarbonat. Neben typischen Chemieanlagen können auch Hilfsanlagen wie Trockner und Destillationsanlagen unter die Verbrennungsdefinition der EU fallen und somit bei entsprechender thermischer Kapazität (über 20 MW) der Emissionshandelspflicht unterliegen. Vom Emissionshandel ausgenommen sind Anlagen, die ausschließlich Forschungszwecken dienen, ausschließlich Biomasse nutzen oder Abfälle verbrennen. Für Kleinanlagen mit Feuerungswärmeleistungen unter 35 MW gibt es nach Artikel 27 gesonderte Regelungen. Sie können vom Emissionshandel ausgenommen werden, wenn die zuständigen Mitgliedsstaaten bei diesen Anlagen durch Maßnahmen wie zum Beispiel Energiesteuern auf anderem Wege eine Emissionsminderung zu erreichen suchen. Deren Erfolg muss durch ein Monitoring dokumentiert werden.

Als problematisch erscheint die absehbare starke Belastung aller stromverbrauchenden Anlagen der chemischen Industrie. Denn die chemische Industrie ist bekanntlich die Branche mit dem höchsten Stromverbrauch. Besonders betroffen sind die Hersteller von Chlor und Industriegasen. Da die Stromerzeuger alle von ihnen benötigten Zertifikate ersteigern und deren Preis auf ihre Kunden abwälzen müssen, hängt die Gesamtbelastung der Industrie von „CO2-Gehalt“ des jeweiligen nationalen Strom-Mixes ab. Dieser liegt im EU-Durchschnitt bei 0,4 kg/kWh, in Deutschland jedoch bei 0,6 kg CO2/kWh, in Polen wegen des hohen Kohlestromanteils sogar bei 0,9 kg CO2/kWh, liegt aber im Nachbarland Frankreich wegen des hohen Atomstromanteils deutlich unter dem Durchschnitt.

Kraft-Wärme-Koppelungs-Anlagen, die in der Energieversorgung der chemischen Industrie eine bedeutende Rolle spielen, sind ebenfalls in den Emissionshandel einbezogen. Sie können aber, sofern sie bestimmte Effizienzkriterien erfüllen, von der Zuteilung kostenloser Zertifikate profitieren, und zwar bis 2013 bis zu einem Anteil von 80 Prozent. Dieser Prozentsatz wird dann bis 2020 auf 30 Prozent abgeschmolzen. Die EU-Kommission ist verpflichtet, bis Ende 2010 einheitliche Regeln für die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten auf der Basis von Benchmarks zu veröffentlichen.

Besondere Zuteilungsregeln soll es für „exposed sectors“ der Industrie geben, d.h. für Branchen, die starkem Wettbewerbsdruck von außerhalb der EU ausgesetzt sind. Die Kriterien für die Klassifizierung als „exposed sector“ werden vom Inhalt eines Analyseberichts abhängig sein, den die EU-Kommission im Juni 2010 nach dem Abschluss der internationalen Klimaschutzverhandlungen vorlegen muss. Sofern diese Konferenz überhaupt zu greifbaren Ergebnissen (insbesondere hinsichtlich der Einbeziehung großer „Schwellenländer“ wie China, Indien oder Brasilien in CO2-Reduktionsverpflichtungen) gelangt, müssen diese in die Definition von „exposed sectors“ einfließen. Außer durch kostenlose Zertifikate-Zuteilungen auf der Basis von Benchmarks der CO2-Kosten je Euro Bruttowertschöpfung und der Handelsintensität können EU-Mitgliedsstaaten Benachteiligungen stromintensiver Produktionsanlagen auch finanziell kompensieren. Solche Maßnahmen gelten aber als Beihilfen, die von der EU-Kommission genehmigt werden müssen.

Vor dem Kopenhagener Klima-Gipfel ist es also nicht möglich, einigermaßen realistisch abzuschätzen, ob die Chemie bei der Zuteilung von Emissionszertifikaten von Ausnahmeregelungen wird profitieren können. Zumindest Dr. Jörg Rothermel, der im deutschen Chemieverband für den Klimaschutz zuständige Geschäftsführer, gibt sich optimistisch: „Das ‚Klimapaket‘ der EU ist zwar hastig und dilettantisch zusammengeschnürt worden. Wir gehen aber davon aus, dass wir letztlich damit werden leben können, zumal Günter Verheugen, der Vizepräsident der EU-Kommission, noch im Februar 2009 auf die Unverzichtbarkeit der Innovationskraft der Chemie für eine nachhaltige Entwicklung in Europa hingewiesen hat. Die EU muss den Emissionshandel so gestalten, dass ein ‚carbon leakage‘, ein Auswandern von Industrien in Regionen mit niedrigeren Umweltstandards, vermieden wird.“

Dagegen scheint es in der deutschen Wirtschaft noch kaum Überlegungen für den Fall eines völligen Scheiterns des Kopenhagener Klima-Gipfels beziehungseise einer krisenbedingten vorzeitigen Beendigung des CO2-Hype zu geben. Zumindest in England und in Schweden treffen sich aber inzwischen schon Parlamentarier und Industrielle bei informellen Seminaren zum Thema „Was tun, wenn die CO2-Blase platzt?“

Edgar Gärtner (erschienen in: CR-Chemische Rundschau Nr. 5/30. April 2009)

Emissionshandel vertreibt die Industrie

================================================================================================

Ärger beim Handel über REACh-Artikel 33

Die Industrie hat die neue EU-Chemikalienverordnung REACh, eine Ausgeburt bürokratischen Denkens, am Ende akzeptiert. Schon vor deren Inkrafttreten am 1. Juni 2007 hat sie begonnen, sich auf die Registrierung und Prüfung von ca. 30.000 Stoffen vorzubereiten. Weitgehend übersehen wurde bislang, was auf den Einzelhandel zukommt.

Erklärtes Ziel der REACh-Verordnung ist die Verbesserung des Verbraucherschutzes durch mehr Transparenz über die Inhaltsstoffe von Endprodukten. Nach Artikel 33 REACh ist jeder Lieferant eines Erzeugnisses, das in verschiedenen Anhängen der Verordnung aufgelistete „besorgniserregende“ Stoffe in einer Konzentration von mehr als 0,1 Masseprozent enthält, verpflichtet, seine Kunden darüber zu informieren. Gleichzeitig formuliert der besagte Artikel einen Anspruch privater Verbraucher, Anfragen über die stoffliche Zusammensetzung von Endprodukten binnen 45 Tagen kostenlos beantwortet zu bekommen. In welcher Form der Einzelhandel diesen Verpflichtungen nachkommen kann, hat der Gesetzgeber aber offen gelassen. Obendrein wird erst frühestens um die Jahreswende 2008/2009 feststehen, um welche „besorgniserregenden“ Stoffe es sich dabei im Einzelnen handelt. Denn dann endet die Frist für die Vorregistrierung der REACh unterliegenden Stoffe.

Erst von diesem Zeitpunkt an werden die Chemikalienhersteller in Zusammenarbeit mit der zentralen Agentur (EChA) der EU in Helsinki daran gehen können, systematisch Problemstoffe zu ermitteln, die den Kriterien des REACh-Artikels 57 entsprechen. Es handelt sich dabei um Substanzen, die sich in der Praxis oder in Tierversuchen mit höheren Dosen als krebserregend, erbgutverändernd oder die Fortpflanzung beeinträchtigend erwiesen haben (CMR-Stoffe). Hinzu kommen Stoffe, die zugleich persistent, bioakkumulierbar und toxisch sind (PBT-Stoffe), sowie sehr persistente und sehr bioakkumulierbare (vPvB) Substanzen. Darüber hinaus bezieht sich Art. 57 auch auf Stoffe, die zwar keines der angeführten Kriterien erfüllen, aber dennoch (nach wissenschaftlichen Erkenntnissen) wahrscheinlich „schwer wiegende Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben“ und deshalb „ebenso besorgniserregend sind.“ Art. 59 zählt die Verfahren auf, nach denen diese Stoffe im Einzelfall ermittelt werden.

„Der Gesetzgeber hat leider keine Übergangszeiten vorgesehen“, beklagt sich Beat Alexander Spaeth vom Brüsseler Büro des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels e.V. (HDE). „Deshalb bemüht sich unser Verband schon heute darum, ein geeignetes Format für diese Informationen festzulegen. Wir müssen versuchen, Missverständnisse zu vermeiden. Denn die bloße Anwesenheit verdächtiger Stoffe bedeutet nicht automatisch, dass damit Gesundheitsrisiken verbunden sind.“ Spaeth gehört zu den Teilnehmern einer von Werner Preusker, dem Geschäftsführer der Bonner Arbeitsgemeinschaft PVC und Umwelt (AgPU), initiierten und in Zusammenarbeit mit der Chemie- und Kunststoffindustrie durchgeführten Gesprächsreihe über die praktische Umsetzung von REACh im Handel.

Im Einzelhandel herrscht, nach einigen bitteren Erfahrungen mit diffamierenden Veröffentlichungen des Magazins „Öko-Test“ und mit Kampagnen von Umwelt- und Verbraucherverbänden zur Verteufelung und Ächtung bestimmter Stoffgruppen, heute die Tendenz, Produkte mit verdächtigen bzw. verunglimpften Inhaltsstoffen vorsorglich auszulisten oder die Lieferanten in Form von Negativlisten zu drängen, in ihren Rezepturen auf die inkriminierten Substanzen zu verzichten. Ein solches Vorgehen, das wurde in den Gesprächen zwischen Vertretern der Kunststoffindustrie und des Einzelhandels schnell klar, erscheint angesichts der bei REACh zur Debatte stehenden großen Zahl von Stoffen von vornherein aussichtslos. Dann müsste man wohl auf ganze Produktgruppen verzichten. Denn schon heute ist absehbar, dass allein die frühestens am 1. Juni 2009 von der Chemikalienagentur in Helsinki erwartete „Kandidatenliste“ vordringlich („prioritär“) zu prüfender Stoffe für den REACh-Anhang XIV vermutlich weit über 1.000 Substanzen enthalten wird. Zudem stehen diese Stoffe, wie die inoffizielle Bezeichnung „Kandidatenliste“ schon andeutet, erst einmal nur unter Verdacht, gesundheits- oder umweltschädlich zu sein. Wieweit der Verdacht begründet ist, muss noch mithilfe mehr oder weniger aufwändiger Testverfahren (oft unter Einschluss teurer und langwieriger Tierversuche) überprüft werden.

Es besteht aber die Gefahr, dass die Ergebnisse dieser Prüfungen zu spät kommen. Denn die „Kandidatenliste kann von NGOs und den Massenmedien leicht als „schwarze Liste“ interpretiert werden. Nur mit großer Mühe kann es den Herstellern und Lieferanten dann noch gelingen, ihre Kunden davon zu überzeugen, das Ende des Verfahrens abzuwarten. Davon wissen die PVC- bzw. Weichmacher-Hersteller und –verarbeiter ein Lied zu singen. So verbannte die EU den derzeit gebräuchlichsten PVC-Weichmacher Di-Isononyl-Phthalat (DINP) im Jahre 2005 aus Baby- und Kleinkinder-Spielzeug, obwohl der Stoff fast zur gleichen Zeit in der amtlichen Risikobewertung der EU bei allen Anwendungen (einschließlich Spielsachen) als für Mensch und Umwelt unbedenklich eingestuft wurde. Während der jahrelangen wissenschaftlichen Untersuchung möglicher Beeinträchtigungen von Gesundheit und Umwelt durch DINP hatte es in den Medien, genährt durch eine Kampagne von Greenpeace, wilde Spekulationen über Gesundheitsgefahren durch synthetische Kunststoff-Weichmacher gegeben, wobei die Vielzahl unterschiedlicher Phthalate sozusagen in „Sippenhaft“ genommen wurde. Dem dadurch aufgebauten Druck hatten die Mitglieder des Europa-Parlaments (EP), mit wenigen Ausnahmen, am Ende nachgegeben. Das war dem öffentlichen Image des bewährten Weichmachers DINP sicher nicht förderlich – auch bei den nach wie vor erlaubten Standardanwendungen.

In den heißen Debatten vor der Verabschiedung von REACh hat die Mehrzahl der Europa-Parlamentarier dieses Risiko durchaus erkannt und in den Bestimmungen des Art. 59 einzugrenzen versucht. Da der vom Umweltausschuss des EP befürwortete Zwang zur Substitution bedenklicher Stoffe, das strenge „Substitutionsprinzip“, im harten Ringen zwischen EP, EU- Rat und Kommission („Trialog“) im letzten Moment gekippt wurde, scheinen etliche Parlamentarier nicht unglücklich über die nach wie vor bestehende Möglichkeit, mithilfe von Massenmedien Druck in Richtung einer gewünschten „Substitution“ ausüben zu können. So sieht es zumindest Werner Preusker.

Über eines wurden sich die Teilnehmer der Gesprächsreihe jedenfalls einig: Der Einzelhandel muss sich auf eine Phase der Unsicherheit vorbereiten, weil er sich erst nach der Veröffentlichung der „Kandidatenliste“ durch die EChA im nächsten Jahr im Detail mit Strategien einer angemessenen Verbraucherinformation befassen kann, dafür bislang aber keine Übergangsfrist eingeräumt bekam. Diskussionen gibt es noch über die Art dieser Vorbereitung: Soll jeder Lieferant eine Datenbank bereitstellen, damit Kunden bei Bedarf binnen 45 Tagen individuell informiert werden können? Oder sollen sich alle Lieferanten der gleichen Stoffe zu einem „Informationskonsortium“ zusammentun? Oder wäre es nicht besser, wenn sich unabhängige private Dienstleister um den Aufbau einer Datenbank kümmern, damit der Einzelhandel und kleinere Lieferanten entlastet werden? Soll jeder Endverkäufer die Informationen mit der Ware geliefert bekommen? Oder sollen mehrere Anbieter eine gemeinsame Datenbank für Verbraucherinformationen für alle Einzelhändler aufbauen? Fragen über Fragen.

In diesem Zusammenhang kam vom Vertreter der Düsseldorfer Metro-Gruppe, Holger Stappen, die Anregung, eine einheitliche, kompakte, die Handelshäuser übergreifende Datenbank zu entwickeln, in der die Lieferanten mit wenigen notwendigen Daten (z.B. EAN-Code, Produktname, Modellnummer, im Falle von Stoffen, die REACh Art. 33 unterliegen, die CAS-Nummer und CMR-Einstufung) darauf hinweisen, dass Erzeugnisse von REACh betroffen sind. Auf diese Datenbank würde exklusiv der Handel Zugriff haben, um nur im Falle einer Kundenanfrage schnell und unproblematisch reagieren zu können. „Diese Datenbank wäre eine enorme administrative Entlastung für alle Beteiligten – Handel und Industriepartner -, da das durch die Gesetzgebung forcierte ‚receive & forward’ der Kundenanfragen an den Industriepartner entfallen würde“, meint Stappen. Ebenfalls sollte nach Aussagen des Metro-Vertreters die fachliche Kommunikation zum Endkunden hin harmonisiert werden, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten und potentielle Angriffsflächen zwischen Handelspartnern zu reduzieren. Aus der chemischen Industrie kam die Anregung, sich dabei das bereits existierende weltweite Stoffregister der Automobilindustrie zum Vorbild zu nehmen.

Die Zeit drängt, da bekannt geworden ist, dass Greenpeace schon Postkarten-Vordrucke für massenhafte Kundenanfragen bereithält. „Es kann nicht sein, dass am Ende demokratisch nicht legitimierte Gruppierungen darüber entscheiden, welche Artikel noch angeboten werden dürfen, zumal die in Boykott-Kampagnen angepriesenen Alternativen oft noch problematischer, weil weniger intensiv geprüft sind“, unterstreicht Werner Preusker.

Ungeklärt ist vor allem das Problem, in welcher Form und wissenschaftlicher Tiefe die Informationen am besten bereitgestellt werden sollten. Angaben, die für eine sichere Verwendung eines Erzeugnisses erforderlich sind, gehören ohnehin zu einem ordentlichen Kaufvertrag und werden in Form von Gebrauchsanweisungen mitgeliefert. Wie die Anwender damit zurechtkommen, steht auf einem andern Blatt. Viel schwieriger ist es, den Verbrauchern zu erklären, warum sich auf der Zutatenliste von Endprodukten auch Stoffe finden können, die auf der „Kandidatenliste“ stehen. Das können zum Beispiel Phosphorverbindungen sein, die für sich genommen hoch giftig, als Flammschutzausrüstung aber unverzichtbar für den sicheren Gebrauch von Kunststoffartikeln sind und in dieser Form gesundheitlich unproblematisch sein können, weil sie nicht in bedenklicher Menge in den menschlichen Organismus gelangen können. „Gerade die Darstellung, dass ein besorgniserregender oder potenziell problematischer Stoff in einem Erzeugnis vorhanden, aber unbedenklich ist, wenn er beim Gebrauch nicht freigesetzt werden kann, wird sehr schwierig zu bewerkstelligen sein“, warnt Werner Preusker.

„Der Verbraucher hat Anspruch auf verständliche, zutreffende, weder verharmlosende noch Angst machende Darstellungen. Man muss hier den Mittelweg zwischen Laieninformation und wissenschaftlicher Vollständigkeit eines Sicherheitsdatenblatts finden“, fordert Preusker. Keine leichte Aufgabe, denkt man dabei nur an die zwiespältigen Erfahrungen mit den Beipackzetteln von Medikamenten. Viele Patienten lesen diese meist klein gedruckten Informationen gar nicht oder nur bis zur Einnahme-Anleitung. Wer sich aber die Mühe macht, zum Beispiel den Beipackzettel einer Allerwelts-Arznei wie Aspirin mit einer langen Liste nicht ausgeschlossener gefährlicher Nebenwirkungen ganz zu studieren, dem vergeht dann oft die Lust, die Arznei noch zu schlucken. Edgar Gärtner

(erschienen in: Chemische Rundschau Nr. 1-2/2008, VS-Medien, CH-Solothurn)

==========================================================================

H-FCKW-Ausstieg

Eiszeit für Kältemittel

Im September 2007 einigte sich eine internationale Konferenz in Montreal darauf, den Ausstieg aus der Verwendung teilhalogenierter Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (H-FCKW) als Kältemittel um 10 Jahre vorzuziehen. Schon jetzt zeigt es sich, dass dieser Beschluss Auswirkungen hat, die den hinter ihm stehenden Absichten zuwider laufen.

Im Vorfeld der vage ausgegangenen aufwändigen Klimakonferenz auf Bali im Dezember 2007 hatten sich anlässlich des 20. Jahrestages des Montréaler Protokolls über Stoffe, die die Ozonschicht schädigen (ODS), schon im September 2007 Vertreter von 191 Regierungen in Montreal getroffen. Im Unterschied zum Spesen-Spektakel auf Bali kam diese Veranstaltung zu einem Ergebnis, das Achim Steiner, der Direktor des UN-Umweltprogramms (UNEP) als „historische Einigung“ feierte. Die in Montreal getroffene Vereinbarung sei „vielleicht der wichtigste Durchbruch in einer internationalen Umweltverhandlung seit mindestens fünf oder sechs Jahren“, ließ er verlauten. Kern der Vereinbarung ist eine Vorverlegung des vollständigen Ausstiegs aus der Verwendung teilhalogenierter Fluorchlorkohlenwassserstoffe (H-FCKW) auf das Jahr 2020 in den Industrieländern und das Jahr 2030 in den Entwicklungsländern.

Im September 1987 hatten sich 24 Regierungen und die EU-Kommission darauf geeinigt, die als chemisch inerte und somit „langlebige“ Kälte- und Treibmittel seit Jahrzehnten bewährten Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW) zu verbieten. In der Zwischenzeit haben 191 von 196 Staaten das Montréaler Abkommen ratifiziert. Grundlage dieser Übereinkunft waren theoretische Arbeiten der dafür mit dem Nobelpreis ausgezeichneten Wissenschaftler Sherwood Rowland, Mario Molina und Paul Crutzen, die den photolytisch aus den FCKW freigesetzten Chlor-Radikalen die Hauptschuld an der beinahe in jedem Winter beobachteten extremen Ausdünnung der Ozonschicht über der Antarktis (das sog. Ozonloch ) gaben. Wie weit das von Rowland, Molina und Crutzen vorgeschlagene Modell der Ozonzersetzung der Realität entspricht, konnte nie geklärt werden, zumal in der Zwischenzeit bedeutende natürliche Quellen langlebiger halogenierter Kohlenwasserstoffe entdeckt wurden.

Einmal in Gang gesetzt, war die UN-Bürokratie von der von den späteren Nobelpreisträgern gewiesenen Fährte aber nicht mehr abzubringen. So kamen konsequenterweise auch die nach dem Montreal-Beschluss zunächst massiv als FCKW-Ersatzstoffe eingesetzten teilhalogenierten Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (H-FCKW) immer mehr unter den Beschuss einflussreicher Umweltverbände wie vor allem Greenpeace. Deshalb wurde bereits im Mai 1991 eine deutsche FCKW-Halon-Verbots-Verordnung verabschiedet, die gegenüber dem Montréaler Protokoll deutliche Verschärfungen aufwies. Seit 1994 werden in Deutschland überhaupt keine vollhalogenierten FCKW mehr hergestellt. Entsprechend dieser Verordnung von 1991 wurde ab 1. Januar 1996 auch der Einsatz von H-FCKW als Kältemittel in nicht geschlossenen Direktverdampfungssystemen, in Haushaltskühl- und –gefriergeräten sowie in Straßenfahrzeugen verboten. 1998, 2000 und 2001 traten weitere Verbotsstufen in Kraft. Die später verabschiedete EU-Verordnung EG 2037/2000 ging in fast allen Teilen noch über die deutschen Vorschriften hinaus.

Das bis dahin wegen seiner hervorragenden volumetrischen Kälteleistung und Energieeffizienz mit Abstand gebräuchlichste halogenierte Kältemittel Chlordifluormethan (R 22) darf in Deutschland seit dem 1. Januar 2000 nicht mehr in neuen Erzeugnissen, wie z.B. Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen verwendet werden. Zwischenhändler und „Nichthersteller“ durften allerdings mit R 22 befüllte Anlagen, die vor diesem Datum hergestellt worden waren, weiterhin vermarkten. Das Nachfüllen von R 22 in Altanlagen sollte solange erlaubt bleiben, bis geeignete Ersatzkältemittel mit geringem Ozonabbaupotenzial (ODP) verfügbar sind. Nur für Produkte, die in Länder exportiert werden, in denen der Einsatz von H-FCKW noch uneingeschränkt erlaubt ist, sollten die Verwendungsbeschränkungen für H-FCKW bis zum 31. Dezember 2009 ausgesetzt bleiben. Denn außerhalb Europas (vor allem in den Boom-Ländern Asiens, aber auch in Amerika) wird R 22 in stationären Kälte- und Klimaanlagen wohl noch einige Zeit das Kältemittel der Wahl bleiben. Der europäische Kältemittelmarkt ist demgegenüber relativ klein. Die Frage nach geeigneten Alternativen für R 22 scheint übrigens noch nicht befriedigend beantwortet. Es wird befürchtet, dass sich vor allem in Südeuropa R 22-Anwender mit Schmuggelware aus China oder durch die Wiederverwendung nicht entsorgter Altware aus eigenen stillgelegten Anlagen behelfen werden. Ähnliches war bereits beim F 12-Ausstieg zu beobachten.

Weitere Regelungen brachte ab 4. Juli 2006 die EU-Verordnung EG 842/2006 über den Einsatz bestimmter fluorierter sog. Treibhausgase (F-Gase-Verordnung). Diese Verordnung, deren wesentliche Bestimmungen am 4. Juli 2007 in Kraft traten, zielt, wie ihr Name bereits andeutet, auf die Vermeidung bzw. Begrenzung der Emissionen von F-Gasen (H-FKW, SF6 und PFC). Dadurch geraten nun auch chlorfreie, teilfluorierte FCKW-Ersatzstoffe (H-FKW) wie vor allem das bislang insbesondere in mobilen Klimaanlagen (MAC), aber auch in stationären Kälteaggregaten als Ersatz für das klassische FCKW „Frigen“ oder „Kaltron“ (R 12) eingesetzte R 134a (Tetrafluorethan) ins Blickfeld der politischen Regulierung. Umweltverbände und nationale Behörden wie das deutsche Umweltbundesamt (UBA) in Dessau dringen allerdings bereits darauf, H-FKW unter Hinweis auf ihr Treibhauspotenzial vollständig durch „natürliche“ Kältemittel wie Propan, Isobutan, Ammoniak oder Kohlenstoffdioxid zu ersetzen, obwohl das nicht Ziel der F– Gase-Verordnung ist, die sich mit wenigen Ausnahmen hauptsächlich auf die Emissionsvermeidung (containment, recovery, etc.) bezieht.

Bei diesen Vorschlägen wird nicht berücksichtigt, dass der Einsatz von H-FKW wesentlichen Anteil bei der Vermeidung von indirekten CO2 Emissionen hat und damit ein wichtiger Beitrag zur CO2 Emissionsreduzierung insgesamt geleistet wird.

Im Detail werden die Durchführungsbestimmungen der Verordnung in den EU – Mitgliedsländern ausgearbeitet und sind noch nicht in allen Punkten eindeutig, weshalb die Diskussion über die Auslegung einzelner Bestimmungen anhält.

Für den Einsatz von H-FKW in mobilen Kälteanlagen wurde separat zur Verordnung 842/2006 eine EU – Direktive erstellt.

Die europäischen F-Gase-Hersteller haben im Rahmen des Chemiedachverbandes CEFIC im Oktober 2007 eine Internet-Plattform (www.figaroo.org) eingerichtet, um einen besseren Informationsaustausch zwischen Herstellern, Vertreibern und Anwendern fluorierter Kälte- und Treibmittel sowie den nationalen und internationalen Regulierungsbehörden zu ermöglichen und dadurch zu praktikablen Umsetzungsschritten der EU–Verordnung und der EU–Direktive zu gelangen.

Die in der „Multisectoral Initiative in Potent Industrial Greenhouse Gases (www.mipiggs.org/)“ zusammengeschlossenen Umweltinitiativen versuchen nach wie vor, das absehbare Wachstum des HFKW-Einsatzes zu einer neuen Gefahr für das Weltklima aufzubauschen. Die auf der Basis des Kyoto-Protokolls erzielbaren Fortschritte bei der Einsparung klassischer Treibhausgase würden angeblich durch die rasche Zunahme des Einsatzes von R 134a in Kfz-Klimaanlagen wieder zunichte gemacht. Doch unverdächtige Hochrechnungen, die Winfried Schwarz und André Leisewitz vom Frankfurter Ökorecherche-Büro (www.oekorecherche.de ) im Auftrag des UBA durchführten, gelangten zum Schluss, dass H-FKW-Emissionen selbst bei pessimistischen Annahmen bis zum Jahre 2010 weniger als 1,5 Prozent aller deutschen Treibhausgasemissionen ausmachen werden. Das hängt vor allem mit dem geringeren GWP von R 134a (1.430) im Vergleich zum ersetzten R 12 (8.500) zusammen.

Da R 134a als sehr gutes und energieeffizientes Kältemittel gilt, wäre es eigentlich vernünftig, es in stationären Anlagen weiter zu verwenden, dabei aber dafür zu sorgen, dass die Verluste durch Leckagen oder die unfachmännische Entsorgung von Altgeräten deutlich vermindert werden. Diese Meinung vertritt Richard Longden von Ineos Fluor in England. Er verweist dabei (wie die Frankfurter Öko-Recherche) auf die guten Erfahrungen, die die Niederlande mit ihrem STEK-System der Leckage-Kontrolle und Wartungspflicht gemacht haben. Die Leckagerate konnte damit von 30 Prozent zu Beginn der 90er Jahre auf unter 5 Prozent gesenkt werden. Über 90 Prozent der Geräte sind nun völlig dicht.

Auch bei nicht hermetisch geschlossenen mobilen Klimaanlagen könnte R 134a noch eine Zeit lang weiterverwendet werden. Denn die nun von der europäischen Automobilindustrie mehr oder weniger einvernehmlich verfolgte Politik der späteren Umstellung der Pkw-Klimaanlagen auf CO2 (R 744) hat sich als nicht ganz einfach erwiesen. Der beim Einsatz von CO2 notwendige hohe Betriebsdruck von 130 bis 150 bar erfordert schwerere Bauteile, was sich auf den Treibstoffverbrauch des Autos auswirkt. Diesen Nachteil konnte man inzwischen im Rahmen des gemeinsamen Forschungsprogramms europäischer Kfz-Hersteller und Klimaanlagenbauer mit dem Titel RACE (Refrigeration and Automotive Climate under Environmental Aspects) zwar im Prinzip durch eine Reduzierung des Volumens ausgleichen, doch bleibt die Kühlleistung von CO2-Systemen gerade bei hohen Außentemperaturen den 134a-Anlagen deutlich unterlegen.

Noch im vergangenen Jahr widersetzten sich die Autohersteller Ford und Fiat einem einheitlichen Vorgehen im Rahmen der europäischen Kfz-Herstellervereinigung ACEA. Das hängt damit zusammen, dass es für Kältemittel in mobilen Klimaanlagen bislang nur in der EU einen strengen GWP-Grenzwert von 150 und bindende Termine für das Auslaufen der Zulassung von R 134a gibt: 2011 für neue Kfz-Baureihen, 2017 für alle Neuwagen. Außerhalb Europas können die Kfz-Hersteller sehr viel gelassener mit R 134a und möglichen Alternativen umgehen. Da sich die jüngste Vereinbarung von Montréal ausschließlich auf

ODS wie H-FCKW und nicht auf H-FKW bezieht, dürfte es noch relativ lange dauern, bis das bewährte R 134a vom Weltmarkt verschwunden sein wird.

Für die europäischen Hersteller halogenierter Kältemittel bedeutet das, dass sie sich auf gewichtige Umschichtungen ihrer Absatzmärkte einstellen müssen. Die inzwischen in China errichteten Kapazitäten reichen wahrscheinlich aus, um den gesamten Weltmarkt für R 134a konkurrenzlos billig zu versorgen. Folglich hat Solvay Fluor, der größte europäische 134a-Hersteller, Ende Oktober 2007 angekündigt, seine Kapazitäten durch die Schließung des italienischen Produktionsstandortes Porto Marghera zu halbieren. Die Produktion am Standort Frankfurt-Höchst (Kapazität schätzungsweise 10.000 Jahrestonnen) wird vorerst weiter laufen. Ähnlich wird Solvay mit der Produktion von R 22 verfahren: Der Standort Tarragona in Spanien wird stillgelegt, während die Kapazität von schätzungsweise 20.000 Jahrestonnen am deutschen Standort Bad Wimpfen bis auf Weiteres aufrecht erhalten bleibt. Insgesamt gehen dabei 250 Arbeitsplätze verloren. Bernd Wilkes, der Geschäftsführer von Solvay Fluor, stellte klar: „Wir verlagern keine Kapazitäten und verabschieden uns erst recht nicht von der Fluorchemie, sondern konzentrieren uns stärker auf fluorierte Spezialitäten, die mehr Know-how erfordern und eine größere Wertschöpfung ermöglichen. Mit billigen Massenprodukten aus Fernost, die den Weltmarkt überschwemmen, können wir wegen der hohen Energie- und Arbeitskosten in Europa sowie des starken Euro nicht konkurrieren.“

Edgar Gärtner

(erschienen in: Chemische Rundschau Nr. 1-2/2008, VS-Medien, CH-Solothurn)

======================================================================================

Über die politische Chemie des Kohlendioxids

Etliche deutsche Konzerne und Branchenverbände haben Broschüren veröffentlicht, große Anzeigen in Printmedien geschaltet, und sogar die Verbreitung von Al Gores Propaganda-Film „An Inconvenient Truth“ gesponsert, um Bundeskanzlerin Angela Merkel vor dem G-8-Gipfel in Heiligendamm den Rücken zu stärken. Offenbar in der Hoffnung, ihren Konkurrenten in Amerika und Asien das Leben ebenso schwer machen zu können wie in Europa, fordern sie eine strenge hoheitliche Rationierung des CO2-Ausstoßes und einen weltweiten Emissionshandel. Auch der Verband der Chemischen Industrie (VCI) beteiligt sich an der Kampagne, und zwar in Form einer gesponserten Beilage zur Juni-Nummer des Magazins „Bild der Wissenschaft“ mit dem Titel „Ran ans CO2-Problem.“ Darin schließen sich die angeheuerten Journalisten-Kollegen voll und ganz der Weltsicht des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) an, nach der es als ausgemacht gilt, dass menschliche CO2-Emissionen für den in den letzten 100 Jahren registrierten leichten Anstieg der Durchschnittstemperatur über den Landmassen der Erde verantwortlich sind. Vor der Industrialisierung sei der Kohlensäuregehalt der Atmosphäre über 10.000 Jahre konstant geblieben.

In einem der Beiträge heißt es: „Die Lufthülle (der Erde) wirkt wie das Glasdach eines Treibhauses. Sie lässt die Sonnenstrahlung durch, aber hält die von der Erdoberfläche abgegebene Wärme zurück. Für diesen Effekt sorgt an erster Stelle das Kohlendioxid.“ Dieser Satz ist, gelinde gesagt, haarsträubend. Er beschreibt nicht den vermeintlichen „Treibhauseffekt“, sondern das Wärmespeicherungsvermögen der Atmosphäre. Dieses geht aber bekanntlich zu schätzungsweise 95 Prozent auf den Wasserdampf und dessen Kondensation zu Wolken und nur zu einem ganz geringen Teil auf CO2 zurück. Beim „Treibhauseffekt“ geht es hingegen um eine zusätzliche Aufheizung des Bodens und der unteren Luftschichten durch „Rückstrahlung“ von Wärme aus angeregten „Treibhausgas“-Molekülen in der Luft. Dieser (theoretisch nicht ausgeschlossene) Effekt ist nicht messbar. Das hält aber den IPCC nicht davon ab, rein numerische Computersimulationen, die auf diesem nur angenommenen Effekt beruhen, zur Basis seiner Warnungen vor einem „Klimakollaps“ durch Überhitzung zu machen. Der VCI, so muss man aus der Beilage in „Bild der Wissenschaft“ schließen, akzeptiert diese experimentell nicht gestützten Computersimulationen als wissenschaftlichen Standard. Wie will da der Chemieverband in Zukunft noch Tierversuche rechtfertigen?

============================================================================

Zukunftsszenario

Durch REACh reif für die Insel von Edgar Gärtner*

Der Chemiker Albert Schäfer war reif für die Insel. Tatsächlich befand er sich nun, im Dezember 2012, auch auf einer Insel in der Karibik. Er konnte Weihnachten unter der subtropischen Sonne erleben, während seine Kollegen daheim in Frankfurt unter einem von Hochnebel verdüsterten Himmel des fernen Frühlings harrten. Insofern schien die Welt noch in Ordnung. Das Dumme war nur, dass Albert nicht recht wusste, wie er von dem Eiland wieder weg und zurück zu seinen Lieben kommen konnte. Bei der Insel, auf der er sich befand, handelte es sich nämlich nicht um eines jener bekannten Urlaubparadiese mit direkten Flugverbindungen zu wichtigen europäischen Großstädten, sondern um eine künstliche Plattform namens „Freedom Island“. Sie war von cleveren Geschäftsleuten chinesischer Herkunft errichtet worden, um der hohen Steuerbelastung in etlichen westlichen Wohlfahrtsstaaten zu entgehen. Inzwischen war sie aber wegen hoher Spritpreise und ihrer Ächtung als „Pirateninsel“ mit dem Hubschrauber kaum mehr erreichbar.

Immerhin fand Albert hier zum ersten Mal seit langem wieder einmal Zeit, über sich selbst nachzudenken und nicht mehr ausschließlich über die Umsetzung der REACh-Verordnung der EU, die für ihn zum Alptraum geworden war. Aber der Reihe nach. Albert war Ende der 80er Jahre aus der DDR gekommen, wo er ein solides Studium der organischen Chemie absolviert hatte. Als junger Student war ihm eines der raren Exemplare von Ulrich Plenzdorfs Kultroman „Die neuen Leiden des jungen W.“ in die Hände geraten. Dieses 1973 erschienene subversive Büchlein hatte eigenartigerweise die Hürden der Zensur überwinden können. Albert identifizierte sich stärker mit Plenzdorfs Hauptfigur Edgar Wibeau, als ihm zunächst bewusst war. Bei Edgar handelte es sich um einen eigensinnigen und eigenbrötlerischen, aber dennoch sympathischen Erfinder, der bei einem seiner Experimente ums Leben kam. Nachdem Albert 1982 mit Auszeichnung promoviert und in einem Kombinat im berüchtigten „Chemiedreieck“ angestellt worden war, hatte es sich immer deutlicher gezeigt, dass er für das Mittelmaß der Planwirtschaft nicht geschaffen war. Nicht ahnend, dass die Herrschaft der Sozialistischen Einheitspartei bald enden würde, hatte Albert noch im Juli 1989 einen Urlaub in Ungarn genutzt, um sich samt Freundin in den Westen abzusetzen.

Dass er in Westdeutschland mit offenen Armen empfangen wurde, konnte Albert freilich nicht behaupten. Die Ossis galten im Westen schon damals als eher naiv und technikgläubig, weil sie von dem Reaktorunglück von Tschernobyl nicht viel mitbekommen hatten. Immerhin gelang ihm mit seinen guten Zeugnissen der Eintritt in die Zentralforschung eines großen Chemie- und Pharmakonzerns im Rhein-Main-Gebiet. Dort beschäftigte er sich mit der Entwicklung von Katalysatoren. Dabei gelangte er an Fragestellungen und Methoden, die später unter dem Schlagwort „Nanotechnologie“ bekannt wurden. Bald kam Albert die Idee, seine in der Katalysatorforschung gesammelten Erfahrungen auch bei der Entwicklung von Produkten für den Massenmarkt zu nutzen.

Als viel versprechend erschien ihm die Entwicklung eines universell einsetzbaren Schmiermittels, das sich im Kontakt mit dem Chromstahl von Gleit-, Wälz- und Kugellagern gewissermaßen selbst erneuerte. Es konnte so mindestens ebenso lange halten wie die Teile, die es zu schmieren galt. Albert brauchte nicht lange, um von seinen Vorgesetzten grünes Licht für sein Vorhaben zu bekommen. Ideen wie seine wurden in der zuletzt ziemlich behäbig arbeitenden Zentralforschung nicht alle Tage geboren. Und wenn doch mal welche auftauchten, traten meist Bedenkenträger auf den Plan. Sie taten alles in ihrer Macht stehende, um die Marktchancen neuer Produkte klein zu reden, denn sie hatten nicht richtig mitbekommen, dass es ihre über Jahrzehnte so erfolgreiche Chemie inzwischen fast überall auf der Welt mit Märkten zu tun hatte, auf denen nicht mehr die Verkäufer, sondern die Käufer am längeren Hebel saßen. In der Konzernleitung sahen manche durchaus, dass das nicht mehr lange so weiter gehen konnte. Es gab bereits Gerüchte, die Zentralforschung solle aufgelöst und durch kleinere Einheiten ersetzt werden. Diese sollten besser geeignet sein, neue Ideen rasch in marktfähige Produkte umzusetzen, um die plötzlich erstarkte asiatische Konkurrenz zumindest eine Zeit lang abhängen zu können.

Albert bekam jedenfalls alles, was er brauchte, um sein Vorhaben in Angriff nehmen zu können. Nachdem die Zentralforschung gegen Ende der 90er Jahre im Zuge der unabwendbar gewordenen Zergliederung des Konzerns tatsächlich aufgelöst worden war, gelang es Albert mit seinem Team, bei einem der Nachfolgekonzerne seine Arbeit unter noch besseren Bedingungen fortsetzen zu können. Die Umsetzung der Produktidee war bis dahin schon so weit gediehen, dass der Name OmegaLube als Warenzeichen eingetragen und ein Patent beantragt wurde.

Zwar kam die Arbeit an dem als revolutionär gepriesenen Schmiermittel nicht geradlinig voran. Hin und wieder verloren die Forscher Zeit und Geld, weil sie sich nächtelang stritten oder monatelang falschen Fährten folgten. Außerdem stellte es sich bald heraus, dass Albert keineswegs der einzige war, der auf die Idee gekommen war, mithilfe nanotechnologischer Verfahren ein extrem haltbares Schmiermittel zu entwickeln. Doch schien es, als habe OmegaLube die Nase vorn. Der Sprung in die Großproduktion schien nur noch eine Frage der Zeit.

Doch in den folgenden Jahren drängten sich immer häufiger die fünf Buchstaben REACH in die Agenda der Forscher. Zwar war es gelungen, das Europa-Parlament davon abzuhalten, in den harten Auseinandersetzungen zwischen der ersten und der zweiten Lesung des Entwurfs der REACH-Verordnung, wie nicht nur von der Fraktion der Grünen gefordert, für die „Nanotechnik“ besonders strenge Vorschriften einzuführen. Dafür setzten sich bei der Formulierung des Substitutionsprinzips – der Pflicht, wo immer nur möglich, gefährliche durch weniger gefährliche Stoffe zu ersetzen – jene Europa-Abgeordneten durch, die dem Markt und dem freien Unternehmertum grundsätzlich misstrauten. Und dieses juristisch alles andere als eindeutige Prinzip hing fortan wie ein Damoklesschwert nicht nur über einer Vielzahl von Altstoffen, sondern auch über OmegaLube. Denn wichtige Bestandteile des neuen Schmiermittels waren nicht nur, wie gewünscht, extrem beständig, sondern standen auch im Verdacht, sich obendrein in Nahrungsketten anzureichern.

Deshalb entschied der Vorstand Ende 2006, die Weiterentwicklung von OmegaLube zu stoppen, um alle Ressourcen der Forschungsabteilung auf die Verteidigung solcher Altstoffe zu konzentrieren, die sich als Umsatzbringer bewährt hatten. Für Albert Schäfer brach eine Welt zusammen. Er war wütend und begann sogleich darüber zu grübeln, wie er sein Projekt vielleicht auf eigene Faust doch noch zu Ende bringen könnte. Seit er im Westen war, hatte er, noch immer tief beeindruckt von den „neuen Leiden des jungen W.“, die Beschäftigung mit den Abenteuern bekannter Erfinder zu seinem Hobby gemacht. Wenn andere Krimis lasen, verschlang er die Biografien von Thomas Alva Edison und anderen Helden der Technikgeschichte. Besonders hatte es ihm die tragische Geschichte des amerikanischen Chemikers Charles Goodyear angetan. Dieser hatte in unzähligen Versuchen zur Herstellung haltbaren Gummis nicht nur seine Gesundheit ruiniert und den letzten Cent geopfert, sondern sogar seine Kinder verhungern lassen. So weit würde Albert nicht gehen. Da er zwei Töchter hatte, die noch zur Schule gingen, und seine Frau einen Ortswechsel nicht in Kauf nehmen wollte, blieb ihm fürs erste kaum etwas anderes übrig, als auf das Ansinnen seines Vorgesetzten einzugehen.

Da sonst niemand frei war, bekam Schäfer die Aufgabe, gemeinsam mit den Verantwortlichen für Produktsicherheit im ganzen Konzern eine Übersicht über potentiell durch REACh gefährdete Stoffe und Produkte zu erstellen und bei den jeweils zuständigen Produktmanagern und Abteilungsleitern zu sondieren, welche davon es unbedingt zu verteidigen galt, welche man besser zu ersetzen versuchte und welche man am besten gleich vergaß, weil sie künftig ohnehin nur noch in Asien hergestellt würden. Das war eine verantwortungsvolle Aufgabe, mit der er sich aber dennoch nicht von heute auf morgen anfreunden konnte.

Um sich auf die ihm ungewohnte Arbeit vorzubereiten, begann er, zunächst widerwillig, sich mit dem über 1200-seitigen Text der Verordnung zu beschäftigen. Vieles blieb ihm zunächst unklar, zumal die noch weit umfangreicheren technischen Leitfäden (RIP) zur Umsetzung der EU-Verordnung noch nicht vorlagen. Er dachte sich aber, auch in der Chemikalienpolitik würde wohl am Ende nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wurde. Kollegen jenseits des Atlantik hatten immer die Meinung vertreten, REACh werde sich als „unworkable“, als undurchführbar, da viel zu kompliziert erweisen. Erhebliche Zeitverzögerungen beim Inkrafttreten der Verordnung schienen ihnen recht zu geben. So zog sich der Aufbau der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki über Jahre hin, weil es sich als schwierig erwies, auf dem europäischen Arbeitsmarkt genügend Toxikologen und andere Experten der Chemikaliensicherheit zu finden und ins abgelegene Helsinki zu locken. Ohne die Einschaltung zahlreicher externer Berater wäre die Agentur wohl überhaupt nicht arbeitsfähig geworden.

Doch es zeigte sich, dass REACH im europäischen Norden durchaus ernst genommen wurde. Die wichtigsten Abnehmer der chemischen Industrie wie große Konsumgüter- und Automobilkonzerne hatten angekündigt, nur noch Produkte mit dem Label „REACh approved“ abzunehmen, weil sie so Verbrauchervertrauen zurück zu gewinnen und nebenbei der US-Konkurrenz das Leben schwer zu machen hofften. Einige beschleunigten die schon vor REACh begonnene Auslagerung der Produktion von „Commodities“ nach China und Indien, um sich in Europa auf die Herstellung anspruchvoller Stoffe mit höherer Wertschöpfung zu konzentrieren. Die Verordnung war noch gar nicht richtig in Kraft getreten, da kündigten erste größere Lieferanten bereits die Einstellung der Produktion wichtiger Hilfsmittel an, da es sich nicht lohne, diese registrieren zu lassen. Kleinere Hersteller lieferten zwar zunächst weiter. Man wusste aber nicht, ob sie die fraglichen Substanzen wirklich registrieren wollten oder ob sie vielleicht die für kleinvolumige Stoffe vorgesehene lange Registrierungsphase nur als Gnadenfrist vor der Geschäftsaufgabe betrachteten. Andere Hilfsmittel gerieten auf die „Kandidatenliste“ besorgniserregender Stoffe.

Wie schon vor der Verabschiedung von REACH befürchtet, wurde diese Liste nicht nur von Umweltverbänden, sondern auch von großen Vermarktern von Konsumgütern und selbst von manchen Herstellern als „Schwarze Liste“ interpretiert. Es bedurfte großer Überredungskünste, um Hersteller und Importeure davon abzuhalten, Stoffe aus dem Sortiment zu nehmen, bevor diese überhaupt vorschriftsgemäß geprüft worden waren.

So wurde Albert Schäfer noch vor dem Beginn der Vorregistrierungsphase klar: Sein Unternehmen musste sich möglichst rasch an den vorgesehen Foren für den Austausch von Stoffinformationen (SIEF) beteiligen, um zu vermeiden, Stoffe nicht mehr geliefert zu bekommen oder ihre Anwendungen alleine registrieren zu müssen. Über Langeweile brauchte er sich fortan nicht mehr zu beklagen. Zum Teil waren die SIEF durchaus anregende und produktive Veranstaltungen. Viele Teilnehmer kannten sich bereits aus Geschäftsbeziehungen oder aus Diskussionen in Ausschüssen von Industrie- und Fachverbänden. Gehörte es doch zu den Eigenheiten der chemischen Industrie, dass viele Konkurrenten gleichzeitig auch Kunden waren. Es konnte dabei aber auch zu Konflikten zwischen Zulieferern und Verarbeitern von Stoffen kommen. Viele kleinere Anwender scheuten sich, den Stoffherstellern zu verraten, was sie mit den gelieferten Substanzen alles anstellten. Andere SIEF-Teilnehmer hüteten sich, ihren schärfsten Konkurrenten zu verraten, womit sie sich gerade beschäftigten. Nicht selten gab es Streit um die Aufteilung der Kosten von Tierversuchen, die nach dem Willen des Gesetzgebers nur einmal durchgeführt werden durften, um den missliebigen Versuchstierverbrauch in Grenzen zu halten. Es gab auch gerichtliche Auseinandersetzungen um Eigentumsrechte an Test-Daten.

Diese sich manchmal länger hinziehenden Auseinandersetzungen setzten Albert ganz schön zu, zumal es ihm seine pubertierenden Töchter oft verwehrten, sich zu Hause vom REACh-Stress zu erholen. Aber er wollte sich nicht beklagen. Immerhin hatte er gelernt, Forscherteams zu führen und galt bei seinen Mitarbeitern trotz einer gewissen Halsstarrigkeit als eher pflegeleichter Kumpel, der auch mal etwas einstecken konnte. In der DDR hatte er auch gelernt, wie man mit dem Hochmut bornierter Bürokraten oder mit Qualitätsmängeln und Lieferengpässen zurecht kam. Er wusste aus seinem Leben in einem Obrigkeitsstaat, die immer wieder entstehenden kleinen Freiräume zu nutzen. Aber er tat sich schwer im Umgang mit politischen Netzwerken in den westeuropäischen Mediendemokratien.

Darauf aber kam es an bei der Verteidigung oder Abwicklung von Produkten, die auf die Abschussliste so genannter Nichtregierungsorganisationen (NGO) geraten waren (deren Kampagnen in Wirklichkeit oft zu über 50 Prozent von der EU-Kommission finanziert wurden). Um „Problemstoffe“ weiterhin im Sortiment halten zu können, musste die Firma überzeugend nachweisen, dass es dafür keine praktikablen Alternativen gab und dass ihre Handhabung und Anwendung „angemessen“ kontrolliert wurde. Gelang der Nachweis nicht, mussten Substitutionspläne vorgelegt werden. Die Anerkennung mit rein technischen Argumenten zu erlangen, erwies sich rasch als unmöglich. Er musste sich mit Vertretern der zentralen Genehmigungsagentur sowie externen Beratern und NGO in so genannten Stakeholder-Foren zusammensetzen.

Dort schien weniger fachliche Kompetenz, sondern vielmehr diplomatisches Geschick und Konsensfähigkeit um beinahe jeden Preis gefragt zu sein. Was die Endkunden, das heißt die „schweigende Mehrheit“ über die heftig diskutierten „Innovationen“ dachten, schien die wenigsten zu interessieren. Albert Schäfer hatte den Eindruck, dass es oft gar nicht darum ging, bedenkliche Stoffe durch etwas Besseres zu ersetzen. Eher schien ausschlaggebend, Stoffe und Problemlösungen als politisch korrekt anerkannt zu bekommen. Er musste zusehen, wie immer mehr Köche im Brei herumrührten. Das kostete ihn beinahe den letzten Nerv.

Obendrein musste Albert auch noch zur Kenntnis nehmen, dass vor allem im Süden Europas vieles ganz anders lief, als es sich die Eurokraten ausgedacht hatten. Kleine Textilunternehmen, denen infolge von Reach wichtige Hilfsmittel für ihre Produktion fehlten, fanden bald heraus, dass sie die nur in kleinen Mengen benötigten Stoffe über die Häfen von Neapel oder Piräus aus China beziehen konnten. Und zwar ohne teure Registrierungen und nahezu unbehelligt von Kontrollen. Als er eines Tages auch noch aus einem Fachblatt erfuhr, dass die Konkurrenten von OmegaLube ihr Produkt unbeeindruckt von REACh zielstrebig zur Marktreife gebracht hatten, sah er sein Lebenswerk verloren.

An diesem Abend fand er sich verstört am Tresen einer rauchfreien Kneipe wieder (wohin ihn sein Weg sonst nur sehr selten führte). Dort lauschte Albert mehr oder weniger freiwillig dem angeregten Gespräch zweier Gäste, die sich als Berufskollegen zu erkennen gaben. Sie schwärmten von einer Plattform namens „Freedom Island“, auf der man unbehelligt von Stakeholder-Foren und Finanzämtern neue Produkte entwickeln konnte. In seinem Zustand bemerkte Albert nicht, dass die beiden ihm einen Bären aufbanden. Die Freiheitsinsel gab es zwar. Aber außer einigen halb vergammelten Aussteigern lebte dort inzwischen niemand mehr. Sie hatte sich nach einer kurzen Blüte als überflüssig erwiesen, weil US-Bürger so ihrer Steuerpflicht nicht entgehen konnten und weil es sich bald zeigte, dass man Erfindungen andernorts unter besseren Bedingungen vorantreiben konnte. Albert aber dachte gar nicht daran, dass etwas mit der Freiheitsinsel nicht stimmen könnte, sondern malte sich aus, wie er sein Lebenswerk unter Palmen und blauem Himmel zu einem guten Ende führen konnte. Kurz entschlossen packte er seine Koffer, um zur Trauminsel aufzubrechen und sich die Arbeitsmöglichkeiten auf der Plattform etwas genauer anzusehen. Nebenbei konnte er dadurch dem Vorweihnachts-Stress mit seinen nörgelnden Töchtern entfliehen. Allerdings konnte er die künstliche Insel nur über Umwege erreichen. Das letzte Stück musste er in einem altersschwachen Schiff zurück legen.

Erst als er auf „Freedom Island“ angekommen war, wurde Albert bewusst, dass er hereingelegt worden war. Da saß er nun und dachte darüber nach, was in den letzten Jahren alles falsch gelaufen war. Albert fragte sich, ob es nicht abwegig war, Innovationen an runden Tischen vorantreiben zu wollen. Hätten sich auf diese Weise jemals revolutionäre Neuerungen wie die Anti-Baby-Pille oder das Internet durchsetzen lassen? Die wichtigste Frage, die ihm durch den Kopf ging, war aber, wie er schnellstmöglich wieder von dieser gottverlassenen Plattform wegkommen konnte.

*) Bei diesem Text handelt es sich um die Langfassung eines Beitrags, der zuerst in Nr. 1/2007 von „Clartext“, des Mitgliedermagazins der Clariant Deutschland, und danach im Magazin NOVO Nr. 88/5-6/2007 erschien.