REACh soll nicht auf den Prüfstand

Nach einem etwas holprigen Start konnte die erste Etappe der Umsetzung der EU-Chemikalienverordnung vom Dezember 2006 schließlich doch alles in allem erfolgreich bewältigt werden. Vor der anstehenden zweiten Welle der Stoffregistrierung ist eine Überprüfung der Umsetzung der Verordnung vorgesehen.

Nach der Meisterung der Registrierungsfrist für Stoffe mit einem Produktions- bzw. Importvolumen von über 1.000 Jahrestonnen bereiten sich die Chemiewirtschaft und ihre Kunden auf die Registrierung der darunter liegenden Mengenklasse von 100 bis 1.000 Jahrestonnen vor. Diese muss bis zum 31. Mai 2013 abgeschlossen sein. Im Unterschied zur ersten Registrierungsphase, die vorwiegend Großunternehmen und nur zu 14 Prozent kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) betraf, sind nun auch zahlreiche KMU stark gefordert. Immerhin können diese dabei aus Fehlern und Unzulänglichkeiten lernen, die in der ersten Etappe der REACh-Umsetzung aufgetreten sind.

Spätestens bis zum 1. Juni 2012 muss die EU-Kommission ihren ersten Fünf-Jahres-Bericht (REACH-Review) über die Umsetzung des bislang umfangreichsten Regelungswerkes der EU vorlegen. Das wäre eine Gelegenheit, bislang sichtbar gewordene Probleme durch eine umfassende Novellierung der REACh-Verordnung anzugehen. Doch sowohl die Kommission und die Europäische Chemikalienagentur ECHA als auch die Chemieverbände möchten das Fass einer durchgängigen Revision des Regelwerks nicht aufmachen, Weiterlesen