Verbot der E-Zigarette: Gipfel der Scheinheiligkeit

Die Bundesregierung hat, wie es scheint, elektronischen Zigaretten-Imitaten (eZigaretten) den Krieg erklärt. Angeblich gefährdet das Einatmen der in der eZigarette mithilfe eines kleinen Lithium-Akkus erzeugten Dämpfe mit oder ohne Nikotin die Gesundheit der schätzungsweise anderthalb bis zwei Millionen deutschen Raucher, die irrigerweise glauben, damit ihrer Nikotinsucht ohne die Erzeugung von krebserregendem Rauch und Teer frönen zu können. Um dem einen Riegel vorzuschieben, hat die Bundesregierung in der Antwort auf eine Anfrage der Partei Die Linke nikotinhaltige Flüssigkeiten (Liquids) kurzerhand zu Medikamenten erklärt, die einer behördlichen Zulassung bedürfen. Es gilt als ausgeschlossen, dass die bislang in Deutschland angebotenen Liquids mit über hundert verschiedenen Aromen diese Hürde der Markteinführung nehmen können. Denn dafür müssten die Antragsteller in aufwändigen Tests an Versuchstieren und Menschen die Wirksamkeit der Inhaltsstoffe ihrer Duftfläschchen bei der Heilung oder Abmilderung von Krankheiten beweisen. Es gilt deshalb in Behördenkreisen als unwahrscheinlich, dass eines der beanstandeten Produkte die Zulassung erhalten wird. Zurzeit fällt die Einstufung der Liquids je nach Bundesland verschieden aus. In Hessen werden die Fläschchen noch angeboten, während ihr Verkauf in NRW und Bayern bereits unterbunden wurde. Schon soll der Zoll angeblich in NRW und Niedersachsen Zehntausende von Liquid-Fläschen beschlagnahmt haben. Somit scheint die deutsche Bürokratie zumindest einmal gezeigt zu haben, dass sie ohne Rücksicht auf mögliche Kosten und Schadensersatz-Ansprüche rasch durchgreifen kann, wenn Gefahr im Verzug ist.

Oder geht in diesem Fall vielleicht gar nicht um die Gesundheit, sondern vielmehr um die mehr als 14 Milliarden Euro, die der deutsche Fiskus jahraus, jahrein über die Tabaksteuer einsackt? Um dieser Frage nachzugehen, müssen wir etwas weiter ausholen. Die eZigarette in der heutigen Form wurde im Jahre 2003 vom Chinesen Hon Lik entwickelt. Auf dem deutschen Markt ist sie seit etwa sieben Jahren verfügbar. Doch erst in den letzten Jahren haben offenbar mehr und mehr Nikotinsüchtige die Vorzüge der rauchfreien Alternative zur Zigarette entdeckt. Die elektrische Zigaretten-Attrappe besteht aus einen Lithium-Ionen-Akku und einem kleinen, mit einem Mundstück verbundenen Verdampfer. Das Liquid, das größtenteils aus Wasser, 1,2-Propylenglykol (E 1520), Glycerin (E 422), Ethanol (Alkohol) und Aromastoffen sowie eventuell einem Nikotin-Zusatz besteht, verdampft bei einer Temperatur deutlich unterhalb von 100 Grad. Die Glut einer brennenden Zigarette kann hingegen über 1.000 Grad heiß sein. Bei den niedrigen Temperaturen im Verdampfer bildet sich weder Rauch noch Teer, sondern nur ein sichtbarer Nebel, der hauptsächlich vom verdampfenden Glykol herrührt. 1,2-Propylenglykol (heute: 1,2-Propandiol) wird häufig zur Erzeugung von Bühnennebel bei Rock-Konzerten, in Discos oder im Theater eingesetzt und ist dafür, wie die E-Nummer zeigt, auch lebensmittelrechtlich zugelassen. Es ist darüber hinaus als ganz legaler Zusatz in einer Vielzahl von Produkten des täglichen Bedarfs wie Zahnpasta und Hautcremes enthalten.

Bekannt geworden ist ein anderes Glykol (Ethylenglykol) als Frostschutzmittel für Kfz-Scheibenwaschanlagen. Es machte vor einigen Jahrzehnten von sich reden, weil man es in österreichischen Weinen fand. Es bestand damals zwar keine akute Gesundheitsgefahr, sein Einsatz im Wein war aber nicht erlaubt. Österreichische Winzer hatten es als billigen Ersatzstoff benutzt, um ihren Weinen die damals geschätzte liebliche Geschmacksnote zu verleihen. Heute reagieren viele Journalisten-Kollegen wie pawlowsche Hunde, wenn das Stichwort „Frostschutzmittel“ einmal fällt. Deshalb fehlte in keinem der Beiträge, in denen in den letzten Wochen auf mögliche Gesundheitsgefahren durch die eZigarette aufmerksam gemacht wurde, der Hinweis auf den Frostschutzmittelgehalt der Liquids.

Die Hersteller und Vermarkter gängiger Liquids behaupten nicht, ihre Produkte seien besonders gesund. Sie weisen lediglich darauf hin, dass in den eZigaretten deutlich weniger Giftstoffe entstehen als in herkömmlichen Zigaretten. In deren Rauch finden sich nicht weniger als 200 verschiedene Giftstoffe, von denen 40 krebserregend sind. Beim Verdampfen der Liquids hingegen entstehen (abgesehen vom Nikotin, das ein starkes Nervengift, aber kein krebserregender Stoff ist) kaum weitere Schadstoffe. Im Jahre 2009 angestellte Analysen der als sehr streng bekannten US-amerikanischen Gesundheitsbehörde FDA haben ergeben, dass ihr Gehalt an krebserregenden Nitrosaminen, falls überhaupt nachweisbar, um mehr als tausendmal niedriger liegt als bei Zigaretten aus Tabak. Die amerikanischen Analysewerte wurden Anfang Februar 2012 vom unabhängigen deutschen Analyselabor Wessling (Altenberge) bestätigt. Ein starker Raucher, der auf die eZigarette umgestiegen ist, könnte über acht Jahre lang jeden Tag fünf Milliliter Liquid verbrauchen, bis er annähernd den Nitrosamingehalt einer einzigen normalen Zigarette aufgenommen hat. Unter Umständen kann allerdings das Einatmen der Glycol-Dämpfe zu Atemnot führen. Das gilt aber auch für reinen Wasserdampf. Der längere Aufenthalt in Waschküchen galt noch nie als gesund. Einige Adepten der eZigarette berichten auch von einem stärkeren Brennen auf der Zunge. Durch ein wenig Mäßigung sollten die Nikotin-Dampfer diese Unannehmlichkeiten in den Griff bekommen können.

So verwundert es nicht, dass die US-FDA, die zunächst versucht hatte, eZigaretten zu Arzneimitteln zu erklären, vor Gericht klein beigeben musste. Nun schickt die FDA sich an, die Liquids wie herkömmliche Tabakprodukte zu regulieren. Es kann deshalb durchaus sein, dass die Verfechter einer Verbannung der Liquids aus den Tabakläden auch von deutschen und europäischen Gerichten zu Schadensersatz verdonnert werden. Ausschlaggebend dafür wird die Position sein, die die EU-Kommission gegenüber rauchfreien Nikotin-Produkten einnehmen wird. Nach den bislang gültigen EU-Regelungen entscheidet nicht die chemische Zusammensetzung, sondern der beabsichtigte Einsatz darüber, ob ein Produkt als Arzneimittel eingestuft wird oder nicht. Der Gehalt an pharmakologisch wirksamem Nikotin allein macht deshalb ein Liquid noch nicht zum Medikament. Folgte die EU hingegen der verqueren Logik deutscher Gesundheitspolitiker, dann müsste sie auch alle alkoholhaltigen Flüssigkeiten, Tees und Schokolade aus den Supermärkten verbannen.

Bleibt die Frage, was Journalisten wie die FOCUS-Online-Redakteurinnen Katrin Hoerner und Anna Vonhoff wider besseres Wissen dazu treibt, zum wiederholten Male das angeblich bevorstehende „Aus der E-Zigarette“ zu beschwören. Eine Spur führt zum Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg, genau zu Prof. Dr. med. Martina Pötschke-Langer, die bei FOCUS-Online zitiert wird. Pötschke-Langer leitet in Heidelberg die Stabsstelle Krebsprävention. Diese finanziert ihre Arbeit zu einem guten Teil über die Durchführung von Rauchentwöhnkursen. Finden nun die Raucher mit dem Griff zur eZigarette einen Weg, ihrer Nikotin-Abhängigkeit ohne Erhöhung ihres Krebsrisikos zu frönen, dann schwindet ein Teil der Geschäftsgrundlage des DKFZ. Also muss Frau Pötschke-Langer alles daran setzen, das Konkurrenzprodukt schlecht zu machen, damit die Raucher weiter rauchen und dabei ihrer Gesundheit schaden. Frau Pötsche-Langer hat ihre Voreingenommenheit öffentlich demonstriert, indem sie nach einem „Selbstversuch“ erklärte: „Nachdem in dem Raum zwei E-Zigaretten geraucht worden waren, hatten meine Kollegen und ich Atemwegsreizungen und ein Benommenheitsgefühl” Träfe das zu, müssten Theaterbesucher reihenweise ohnmächtig werden, wenn auf der Bühne die Nebelmaschine angeworfen wird. Dabei wird Pötschke-Langer offenbar unterstützt von Politikern, die um die fette Tabaksteuer bangen.

Internet:

FDA: Evaluation of e-cigarettes

Wessling GmbH: Prüfung des ausgeatmeten Dampfes der E-Zigarette

FOCUS online: Das Aus der E-Zigarette naht