Der Energy Charter Treaty (ECT) von 1994 stört die „Energiewende“.

Gilt der Grundsatz „Pacta sunt servanda“ noch?

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Für Klimaaktivisten ist er die „Geheimwaffe fossiler Konzerne“: Der Energiecharta-Vertrag

Von Edgar L. Gärtner
Die meisten Europäer haben wohl von der 1991 nach dem Ende des Kalten Krieges mühsam ausgehandelten, 1994 in Lissabon unterzeichneten und im April 1998 in Kraft getretenen Internationalen Energie Charta noch nie gehört. Auch viele Politiker scheinen sich nicht der Energiecharta erinnert zu haben, als sie das Pariser Klima-Abkommen und den „Green Deal“ der EU beschlossen. Nun werden sie gewahr, dass sie sich damit das Risiko Milliarden schwerer Schadensersatz-Forderungen eingehandelt haben.
Der Energiecharta-Vertrag (ECT) wurde nach dem Ende des Kalten Krieges ausgehandelt mit dem vordringlichen Ziel, die Integration der Energiewirtschaften der Ex-Sowjetrepubliken und der osteuropäischen Staaten in die europäischen und globalen Märkte zu ermöglichen. Um Investoren in Länder mit unsicherer Rechtslage zu locken, gewährt der Vertrag Auslandsinvestitionen einen besonderen Schutz, zumal sich Investitionen in Großkraftwerke oft erst nach Jahrzehnten rechnen. Bis 20 Jahre nach seinem eventuellen Austritt aus dem Vertrag kann ein Staat von privaten Energieproduzenten mithilfe nicht öffentlich tagender Schiedsgerichte noch zu hohen Schadensersatzzahlungen verpflichtet werden (Art. 47). Im gleichen Sinn sollen die Meistbegünstigungsklausel und ein Diskriminierungsverbot entsprechend den Regeln der Welthandelsorganisation WTO wirken. Dabei soll allerdings die nationale Souveränität über die Energieversorgungs-Infrastruktur nicht angetastet werden (Art. 18 ECT). Die Partnerstaaten sind nicht verpflichtet, Dritten Zugang zu ihrer Infrastruktur zu gewähren. Es gibt auch keine Verpflichtung, Energie-Unternehmen im Staatsbesitz zu privatisieren oder zur Zerschlagung vertikal integrierter Energie-Konzerne. Schließlich soll der Vertrag auch die Transparenz und Effizienz von Energiemärkten fördern. Diese werden im Protokoll zur Energieeffizienz und damit zusammenhängenden Umweltaspekten (PEEREA) festgehalten. Dieses trat im April 1998 zusammen mit dem ECT in Kraft. Weiterlesen