Energiepolitik: Deutschland und die EU katapultieren sich ins geopolitische „Aus“


Von Edgar L. Gärtner
Mein Brüsseler Freund Samuel Furfari, ehemaliger Top-Beamter der EU-Generaldirektion Energie und heute Professor für Geopolitik, macht angesichts aktueller Entwicklungen noch einmal darauf aufmerksam, dass die europäische Einigung nach dem Zweiten Weltkrieg mit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) im Jahre 1952 begann. Deren Ziel war die Bereitstellung preiswerter Energie im Überfluss, um das Wirtschaftswachstum und den materiellen Wohlstand der breiten Bevölkerung zu fördern. Das gilt noch mehr für den Euratom-Vertrag, der im März 1957 in Rom unterzeichnet wurde. Die Gründerväter der EU hatten begriffen, dass „Wohlstand für alle“ (so der Titel eines Bestsellers des Vaters des deutschen Wirtschaftswunders) ohne allzeit verfügbare preiswerte Energie illusorisch bleiben muss. Nach Ansicht Furfaris ist der Euratom-Vertrag so gut konzipiert, dass er bis heute nicht revidiert werden musste.
Er bewährte sich insbesondere in den 1970er Jahren, als die Organisation Erdöl exportierender Länder (OPEC) versuchte, Westeuropa durch einen Förder- und Lieferstopp zur Aufgabe der Unterstützung Israels zu zwingen. Die „Ölkrise“ von 1973 gab den Anstoß für ehrgeizige Atomprogramme bei mehreren Gründungsmitgliedern der Europäischen Gemeinschaft. Ihr primäres Ziel bestand darin, die Geopolitik der OPEC zu durchkreuzen. Nach dem Plan des linken deutschen Sozialdemokraten Hans Matthöfer, von 1974 bis 1978 Bundesminister für Forschung und Technologie, sollten in Westdeutschland ähnlich wie im Nachbarland Frankreich nicht weniger als 50 neue Kernkraftwerke gebaut werden. Während sich in Westdeutschland sofort Widerstand gegen dieses Vorhaben regte, konnte das Atomprogramm im technokratisch regierten Frankreich über längere Zeit ungestört umgesetzt werden. Dort wurden bis zu fünf Kernreaktoren in einem einzigen Jahr fertiggestellt. Heute beruht die französische Primärenergie-Versorgung zu über 40 Prozent auf der Kernenergie. Frankreich gehört damit zu den wenigen Ländern der Erde, dessen Primärenergie-Mix nicht vom Rohöl dominiert wird. Das geostrategische Ziel, Israel vor seinen feindlichen Nachbarn zu schützen, wurde dennoch erreicht, aber nur zu einem geringen Teil durch den Ausbau der Kernenergie. Weiterlesen

Die Ukraine-Krise droht zum Offenbarungseid der EU-Energiepolitik zu werden

Grundsätzlich könnte die Energie eine Friedensbrücke sein

Edgar L. Gärtner
Da es ein europäisches Staatsvolk nicht gibt, ist die Europäische Union ein Gebilde, das nur durch zwischenstaatliche Verträge (und mehr und mehr durch finanzielle Erpressung) zusammengehalten wird. Leider werden die Grundlagen-Verträge der europäischen Einigung immer seltener eingehalten, was die regierende EU-Kommission zu einem anomischen Dingsbums macht, das die augustinische Bezeichnung „Räuberbande“ tendenziell zum Euphemismus werden lässt. Die abnehmende Treue der Westeuropäer gegenüber feierlich eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen führt jetzt im Streit um russisches Erdgas und die Souveränität der Ukraine an den Rand eines heißen Krieges.
Nach der Implosion des Sowjetreiches im Jahre 1991 schien die Marschrichtung zunächst klar. Kaum war der Kalte Krieg zu Ende, setzten sich Technokraten und Diplomaten aus West und Ost an den Verhandlungstisch, um den Energie-Charta-Vertrag (ECT) auszuhandeln. Dieser wurde im Jahre 1994 in Lissabon unterzeichnet und trat 1998 in Kraft. (Ich habe hier darüber berichtet.) Dieses weitreichende Vertragswerk mit einem permanenten Sekretariat in Brüssel sollte es erleichtern, die Energiewirtschaft der Ex-Sowjetrepubliken und der osteuropäischen Staaten in die europäischen und globalen Märkte zu integrieren. Um Investoren in Länder mit noch unsicherer Rechtslage zu locken, gewährt der Vertrag Auslandsinvestitionen in Kraftwerke und anderen Energie-Infrastrukturen einen besonderen Schutz. Bis 20 Jahre nach seinem eventuellen Austritt aus dem Vertrag kann ein Staat von privaten Energieproduzenten mithilfe nicht öffentlich tagender Schiedsgerichte noch zu hohen Schadensersatzzahlungen verpflichtet werden.
Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte am 2. September 2021 die Energiecharta für unwirksam. Weiterlesen