Verlogene Vorsorge: Beispiel Pflanzenschutz

Edgar L. Gärtner

 

IHO-IBC0034 Das „Vorsorgeprinzip“, erstmals formuliert im deutschen Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG) von 1974, wurde im Jahre 1992 auf dem „Erd-Gipfel“ von Rio de Janeiro zum wichtigsten Grundsatz der Umweltpolitik erhoben. In der Rio-Deklaration findet sich der folgende, viel zitierte Grundsatz 15: “Drohen schwerwiegende oder bleibende Schäden, so darf ein Mangel an vollständiger wissenschaftlicher Gewissheit kein Grund dafür sein, kostenwirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschlechterungen aufzuschieben.” Unsere Massenmedien feierten die quasi einstimmige Annahme des Vorsorge- oder Vorsichtsprinzips als Meilenstein auf dem Weg in eine bessere Welt. In Wirklichkeit kann das Vorsichtsprinzip aber durchaus das Gegenteil bewirken: wachsende Unsicherheit bei Kosten-Nutzen-Vergleichen und der Einschätzung von Risiken. Denn nach diesem Prinzip genügt ein schlimmer Verdacht, um ganze Industriezweige still zu legen. Weiterlesen