Das Ende des staatlichen Tarif-Schutz-Schildes

Die Franzosen kommen aus der Aufregung nicht mehr heraus. Nach den Massendemonstrationen gegen die undemokratisch durchgepaukte Rentenreform und den gewaltsamen Ausschreitungen in den Vorstädten nach dem Abknallen eines gemeingefährlichen Jugendlichen durch einen Polizisten stehen nach dem Ende der Ferienzeit weitere Massenbewegungen gegen bereits begonnene saftige Strompreiserhöhungen an. Wir haben hier schon öfters darauf hingewiesen, dass es das in der EU geltende Merrit order System der Strompreisbildung den Franzosen im Prinzip verwehrt, in den Genuss der niedrigen Produktionskosten ihres Nuklearstroms zu kommen. Die hohen Produktionskosten deutscher Gaskraftwerke würden den Strompreis auch in Frankreich bestimmen. Um dem dadurch zu erwartenden Unmut zu begegnen, hat der französische Staat bzw. die dort herrschende Kaste einen „bouclier tarifaire“ (Tarif-Schutzschild) errichtet, der auf massiven Subventionen fußt. Dadurch konnten die Strompreise bislang zumindest für Privatverbraucher und Kleinunternehmen in der Nähe des früheren günstigen Niveaus gehalten werden.
Doch damit soll nun Schluss sein. Der ohnehin schon finanziell überlastete französische Staat sei schlicht nicht mehr in der Lage, den „bouclier tarifaire“ aufrecht zu erhalten, heißt es. Weiterlesen

Der französische Staatspräsident Emmanuel Macron hat in letzter Zeit wiederholt versucht, in der Energie- und Klimapolitik gegenüber dem aktivistischen Overkill der gegenwärtigen EU-Kommission „Zeichen“ zu setzen (wie man so schön sagt), indem er eine „regulatorische Pause“ forderte und potentielle Groß-Investoren mit dem Ziel einer „Reindustrialisierung“ Frankreichs zu pompösen Treffen im Pariser Elysée-Palast und im Schloss von Versailles einlud. Während die Initiativen Macrons in den deutschen Mainstream-Medien kaum erwähnt wurden, sahen nicht nur anglo-amerikanische, sondern auch (staatlich subventionierte) französische Mainstream-Medien darin eine grundsätzliche Infragestellung der „Klimapolitik“ der EU (so Laszlo Trankovits am 17. Mai in „Tichys Einblick“).
Deutschland steht selbst verschuldet vor einem unlösbaren Problem. Um die (gedankenlos) begonnene „Energiewende“ fortzusetzen, braucht das Land dringend neue Gaskraftwerke als Backup für die witterungsabhängige Elektrizitätserzeugung durch Wind- und Solarkraftwerke. Um die von der Berliner Ampelkoalition gesteckten Ziele zu erreichen, müssten in Deutschland schon in den kommenden acht Jahren 20 bis 50 neue große Gaskraftwerke der 800-Megawatt-Klasse gebaut werden. Doch kein Investor hat sich bislang bereit erklärt, die dafür benötigten Milliardenbeträge zu mobilisieren. Die großen Vermögensverwalter wie BlackRock, Vanguard und andere haben sich in politisch korrekten Selbstverpflichtungen zum Net-Zero-Carbon-Ziel bekannt. Allein die Versechsfachung des Gaspreises gegenüber den Vorjahren (zeitweilig wurde eine Megawattstunde schon für 345 Euro gehandelt) dürfte aber schon ausreichen, um Investoren von der Finanzierung des Baus neuer Gaskraftwerke abzuhalten. 
Am 2. Februar wurde die ab 1. Januar 2022 geltende EU-Verordnung 2020/852, bekanntgeworden als Taxonomie als „grün“ klassifizierter Energiequellen, nach langem Tauziehen zwischen zwei Gruppen von EU-Mitgliedsstaaten endlich verabschiedet. Wichtigster Streitpunkt war bekanntlich die Frage, ob auch die Kernenergie als nachweislich „saubere“, das heißt aus EU-Sicht kohlenstoffarme Energie sich mit dem grünen Label schmücken darf. Dieses soll dazu dienen, im Rahmen des „Green Deal“ der EU Investitionen anzulocken. Wie erwartet, kam der stärkste Widerstand gegen die von Frankreich im Verein mit einigen ost- und nordeuropäischen EU-Mitgliedsstaaten eingebrachte Forderung von Deutschland, Österreich und Luxemburg sowie auch Italien und Spanien, wo der „Atomausstieg“ seit längerem als unabänderliche „Beschlusslage“ gilt. Da Deutschland aber wegen des inzwischen ebenfalls beschlossenen „Kohleausstiegs“ auf Gaskraftwerke als Backup für die unsteten „Erneuerbaren“ angewiesen sein wird, drängte Berlin darauf, diese ebenfalls für eine Übergangszeit als „grün“ anzuerkennen, obwohl diese bis auf weiteres das Kriterium maximal 100 Gramm CO2 je erzeugter Kilowattstunde nicht erfüllen können. 