Eines der Hauptanliegen der 1789 von der französischen Nationalversammlung verkündeten Allgemeinen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte war der Schutz Einzelner gegen staatliche Willkür. Zwar waren die Bürger auch unter der absoluten Monarchie von Gottes Gnaden nicht gänzlich schutzlos. Was ihnen aber fehlte, war das Recht auf freie Meinungsäußerung. Doch gerade dieses Recht wird heute von dem zur obligatorischen Zivilreligion erhobenen Humanitarismus (Menschenrechtsideologie) in Frage gestellt und in der gerichtlichen Praxis immer häufiger mit Füßen getreten. Es geht dabei vor allem um die Respektierung der Rechte einer Religion, die gar keine sein will und kann, weil ihr sogar ein Begriff für Religion fehlt. (Das von Islamwissenschaftlern mit Religion übersetzte arabische Wort „din“ bedeutet Gesetz und nicht Religion im Sinne des christlichen Glaubens.)
Die Rede ist hier, wie man sich denken kann, vom Islam. Wer sich untersteht, darauf hinzuweisen, dass der Islam ein totalitäres Rechtssystem darstellt, das nicht wie das Christentum zwischen zeitlichen und ewigen, irdischen und himmlischen, individuellen oder politischen Belangen unterscheidet, der muss über kurz oder lang mit der Rassismus- bzw. Islamophobie-Keule Bekanntschaft machen. Denn heute gilt das Dogma des postmodernen Relativismus, wonach alle Mythen, Religionen und Kulturen der Welt als prinzipiell gleichwertig zu gelten haben. Demnach soll es auch egal sein, mit welchem „Menschenmaterial“ die in Westeuropa durch den unbekümmerten Einsatz der „Pille“ durch die hedonistisch ausgerichtete 68er Generation entstandene demografische Lücke geschlossen wird. Denn nach diesem Menschenbild sind die Menschen grundsätzlich austauschbar. Weiterlesen