Von Edgar L. Gärtner
Bekanntlich bin ich beileibe nicht der erste, der diese Frage stellt. Der ebenso feige wie pragmatische Bürokrat Pontius Pilatus, von 26 bis 36 nach Christi Geburt Präfekt des römischen Kaisers Tiberius in Judäa, das damals noch zur Provinz Syria gehörte, stellte die Frage “Quid est veritas?“ mit einem abwertenden Unterton, während er beteuerte, an Jesus keine Schuld gefunden zu haben, ihn aber schließlich doch zum schmählichen Tod am Kreuz verurteilte, um den aufgebrachten jüdischen Honoratioren nachzugeben (Joh.18.38). Im Matthäus-Evangelium (Mt. 27.19) wird erwähnt, dass die Frau des Präfekten versucht hatte, ihren Mann von Jesu Unschuld zu überzeugen, indem sie auf einen schrecklichen Traum hinwies, der sie aus dem Schlaf gerissen hatte. Claudia Procula, deren Namen Matthäus verschweigt, wird in den Ostkirchen noch heute als Heilige verehrt. In einem Bibelkurs lernte ich, dass Pilatus nicht lange danach strafversetzt und seines Lebens nicht mehr froh wurde.
Von heute aus gesehen, erscheint die Geschichte von Pontius Pilatus eher untypisch, da klar überschaubar. Denn die Wahrheit war ihm, wie er selbst bekannte, durchaus bekannt. Er handelte wider besseres Wissen, als er Jesus zum Tode verurteilte. Pilatus vertrat im Grunde die Position des modernen Nihilismus oder Postmodernismus, für den es Wahrheit entweder gar nicht oder nur im Plural gibt. Heute haben wir es öfter mit dem umgekehrten Problem zu tun: Die Wahrheit ist nicht bekannt, aber mächtige Gruppierungen behaupten, sie zu kennen und alleine zu besitzen. Weiterlesen
Das in den letzten Jahren in Mode gekommene Fact Checking hat mit Wissenschaft nichts zu tun. Denn spätestens seit Immanuel Kant (1724-1804) sollten wir wissen, dass isolierte Beobachtungsdaten nichts besagen. Aussagekraft bekommen sie erst als Bestandteil eines nachvollziehbaren Erklärungsversuchs. Durch Real- und Gedankenexperimente testen und vergleichen können wir nur unterschiedliche Hypothesen bzw. Modelle über reale Zusammenhänge. Wir haben, außer in der begnadeten Mystik, keinen direkten Zugang zum „Ding an sich“.


Deutschland steht selbst verschuldet vor einem unlösbaren Problem. Um die (gedankenlos) begonnene „Energiewende“ fortzusetzen, braucht das Land dringend neue Gaskraftwerke als Backup für die witterungsabhängige Elektrizitätserzeugung durch Wind- und Solarkraftwerke. Um die von der Berliner Ampelkoalition gesteckten Ziele zu erreichen, müssten in Deutschland schon in den kommenden acht Jahren 20 bis 50 neue große Gaskraftwerke der 800-Megawatt-Klasse gebaut werden. Doch kein Investor hat sich bislang bereit erklärt, die dafür benötigten Milliardenbeträge zu mobilisieren. Die großen Vermögensverwalter wie BlackRock, Vanguard und andere haben sich in politisch korrekten Selbstverpflichtungen zum Net-Zero-Carbon-Ziel bekannt. Allein die Versechsfachung des Gaspreises gegenüber den Vorjahren (zeitweilig wurde eine Megawattstunde schon für 345 Euro gehandelt) dürfte aber schon ausreichen, um Investoren von der Finanzierung des Baus neuer Gaskraftwerke abzuhalten.
Am 2. Februar wurde die ab 1. Januar 2022 geltende EU-Verordnung 2020/852, bekanntgeworden als Taxonomie als „grün“ klassifizierter Energiequellen, nach langem Tauziehen zwischen zwei Gruppen von EU-Mitgliedsstaaten endlich verabschiedet. Wichtigster Streitpunkt war bekanntlich die Frage, ob auch die Kernenergie als nachweislich „saubere“, das heißt aus EU-Sicht kohlenstoffarme Energie sich mit dem grünen Label schmücken darf. Dieses soll dazu dienen, im Rahmen des „Green Deal“ der EU Investitionen anzulocken. Wie erwartet, kam der stärkste Widerstand gegen die von Frankreich im Verein mit einigen ost- und nordeuropäischen EU-Mitgliedsstaaten eingebrachte Forderung von Deutschland, Österreich und Luxemburg sowie auch Italien und Spanien, wo der „Atomausstieg“ seit längerem als unabänderliche „Beschlusslage“ gilt. Da Deutschland aber wegen des inzwischen ebenfalls beschlossenen „Kohleausstiegs“ auf Gaskraftwerke als Backup für die unsteten „Erneuerbaren“ angewiesen sein wird, drängte Berlin darauf, diese ebenfalls für eine Übergangszeit als „grün“ anzuerkennen, obwohl diese bis auf weiteres das Kriterium maximal 100 Gramm CO2 je erzeugter Kilowattstunde nicht erfüllen können. 
