Ingenieure und Wissenschaftler ziehen Bilanz aus 20 Jahren Energiewende

Kritiker auf verlorenem Posten?

Edgar L. Gärtner

Uni Stuttgart: Ingenieure und Wissenschaftler ziehen Bilanz aus 20 Jahren Energiewende

Diskussion vor dem CO2-freien Kamin im IBZ der Universität Stuttgart

Ingenieure sieht man so gut wie nie in deutschen TV-Talk Shows. Dabei gibt es unter den führenden Köpfen ingenieurwissenschaftlicher Fachbereiche durchaus Leute (inzwischen oft im Rentenalter), die mit Witz und Verve vortragen können. Das zeigte sich vom 8. bis zum 10. Juli 2022 im Internationalen Begegnungszentrum IBZ des Uni-Campus Stuttgart-Vaihingen. Dort hatte Prof. Dr. André Thess, Inhaber des Lehrstuhls für Energiespeicherung am Institut für Gebäudeenergetik, Thermotechnik und Energiespeicherung (IGTE) für den 8. bis zum 10. Juli zu einer Fachtagung zum Thema „20 Jahre Energiewende“. Als Schirmherrn und Moderator der Veranstaltung gewann Prof. Thess (der in Dresden zu Hause ist) den bekannten Dresdner Politikwissenschaftler Prof. Dr. Werner J. Patzelt. So war gewährleistet, dass die Diskussionen nicht in Fachsimpelei versandeten. Weiterlesen

Das Ende einer moralischen Wunschwelt

von Edgar L. Gärtner

Ich weiß nicht, ob Wladimir Putin ein Werkzeug der Vorsehung ist oder sich als solches empfindet. Jedenfalls hat er mit seinem nicht völlig überraschenden Angriff gegen das ehemalige russische Bruderland Ukraine gewisse in Wunschträumen gefangene Angehörige des westlichen polit-medialen Komplexes mit einem Schlag zurück in die harte Realität geschleudert. Im Moment, in dem ich diese Zeilen schreibe, ist es völlig offen, wem die vom Westen unter Führung der US-Regierung unter Joe Biden als Antwort gegen die Invasion der Ukraine verhängten wirtschaftlichen Sanktionen am meisten schaden werden. Klar ist hingegen, dass die auf Illusionen beruhende westliche Kultur des Hedonismus bald ein jähes Ende finden wird. Schon ist vom Anbruch eines neuen Zeitalters die Rede. Doch dahinter verbergen sich gleich neue Illusionen. Wie ist es überhaupt zum Realitätsverlust westlicher Eliten gekommen? Sicher gibt es dafür nicht die eine, sondern verschiedene Ursachen. Eine davon – und sicher nicht die unwichtigste – ist die Verdrängung der vorbehaltslosen Wahrheitssuche durch den subjektivistischen Konstruktivismus.
Man muss nicht Immanuel Kant oder Karl R. Popper gelesen haben, um verstehen zu können, dass Konstruktivismus in jedem menschlichen Erkenntnisprozess eine Rolle spielt. Wir sehen die Natur nicht einfach wie sie ist. Vielmehr arbeiten Auge und Hirn beim Sehvorgang eng zusammen. Wer nicht weiß, was er sehen will, dem fällt zunächst wenig bis gar nichts auf. Man findet nur, was man sucht (was Zufallsfunde nicht ausschließt). Unsere Beobachtung ist von Emotionen und Theorien geleitet. Die Konstruktion der Bilder, an denen wir uns orientieren, sind Ergebnis von Denkprozessen, die genaugenommen sogar außerhalb des Körpers stattfinden. Weiterlesen

Her mit der Kohle

Am sofortigen Stopp des „Kohleaussiegs“ führt wohl kein Weg vorbei

Her mit der KohleDeutschland steht selbst verschuldet vor einem unlösbaren Problem. Um die (gedankenlos) begonnene „Energiewende“ fortzusetzen, braucht das Land dringend neue Gaskraftwerke als Backup für die witterungsabhängige Elektrizitätserzeugung durch Wind- und Solarkraftwerke. Um die von der Berliner Ampelkoalition gesteckten Ziele zu erreichen, müssten in Deutschland schon in den kommenden acht Jahren 20 bis 50 neue große Gaskraftwerke der 800-Megawatt-Klasse gebaut werden. Doch kein Investor hat sich bislang bereit erklärt, die dafür benötigten Milliardenbeträge zu mobilisieren. Die großen Vermögensverwalter wie BlackRock, Vanguard und andere haben sich in politisch korrekten Selbstverpflichtungen zum Net-Zero-Carbon-Ziel bekannt. Allein die Versechsfachung des Gaspreises gegenüber den Vorjahren (zeitweilig wurde eine Megawattstunde schon für 345 Euro gehandelt) dürfte aber schon ausreichen, um Investoren von der Finanzierung des Baus neuer Gaskraftwerke abzuhalten. Weiterlesen

Grüne Taxonomie: Freut Euch nicht zu früh

Die Kernenergie behält in der EU die Rolle des Aschenputtels

Edgar L. Gärtner
Grüne Taxonomie: Freut Euch nicht zu frühAm 2. Februar wurde die ab 1. Januar 2022 geltende EU-Verordnung 2020/852, bekanntgeworden als Taxonomie als „grün“ klassifizierter Energiequellen, nach langem Tauziehen zwischen zwei Gruppen von EU-Mitgliedsstaaten endlich verabschiedet. Wichtigster Streitpunkt war bekanntlich die Frage, ob auch die Kernenergie als nachweislich „saubere“, das heißt aus EU-Sicht kohlenstoffarme Energie sich mit dem grünen Label schmücken darf. Dieses soll dazu dienen, im Rahmen des „Green Deal“ der EU Investitionen anzulocken. Wie erwartet, kam der stärkste Widerstand gegen die von Frankreich im Verein mit einigen ost- und nordeuropäischen EU-Mitgliedsstaaten eingebrachte Forderung von Deutschland, Österreich und Luxemburg sowie auch Italien und Spanien, wo der „Atomausstieg“ seit längerem als unabänderliche „Beschlusslage“ gilt. Da Deutschland aber wegen des inzwischen ebenfalls beschlossenen „Kohleausstiegs“ auf Gaskraftwerke als Backup für die unsteten „Erneuerbaren“ angewiesen sein wird, drängte Berlin darauf, diese ebenfalls für eine Übergangszeit als „grün“ anzuerkennen, obwohl diese bis auf weiteres das Kriterium maximal 100 Gramm CO2 je erzeugter Kilowattstunde nicht erfüllen können. Weiterlesen

Kritizistische Wissenschaftstheorie und Klimaforschung

Eine Buchbesprechung

Edgar L. Gärtner

Kritizistische Wissenschaftstheorie
Der Begriff „Klima“ bezieht sich ursprünglich auf ein Abstraktum, nämlich den regionalen Mittelwert des Jahresgangs von Temperatur und Niederschlag. Ob es so etwas wie ein globales „Klimasystem“ im Gleichgewicht gibt, ist umstritten. Jedenfalls hat es die Klimaforschung – auf welchen Klimabegriff sie sich auch beziehen mag – mit höchst komplexen Zusammenhängen zu tun. Aufgabe der wissenschaftlichen Forschung ist es, Hypothesen über wesentliche Zusammenhänge so klar zu formulieren, dass sie durch störungsfreie Beobachtung und/oder Experimente überprüfbar werden. An die Stelle von Real-Experimenten treten allgemein und insbesondere auch in der Klimaforschung heute immer mehr formalisierte Modelle und deren Überprüfung durch Computersimulationen. Widersprechen die Simulationen bekannten Zeitreihen von Wetterdaten, gelten die ihnen zugrunde liegenden Modelle als irrig. Wenn die Simulationen jedoch die Datenreihen zufriedenstellend reproduzieren, können die ihnen zugrundeliegenden Modell-Annahmen dann schon als bestätigt gelten?
Der liberale, an der Universität Trier lehrende Philosoph und Wissenschaftstheoretiker Hardy Bouillon wird da abwinken. Ausgehend von dem in der Wissenschaftsgeschichte gut untersuchten Fall der Aufklärung der Ursache des oft tödlichen Kindbettfiebers durch den Wiener Chirurgen und Geburtshelfer Ignaz Semmelweis (1818-1885) demonstriert Hardy Bouillon, dass man aus falschen Prämissen durchaus auch richtige Schlussfolgerungen ziehen kann. Die gute Übereinstimmung einer Simulation mit der Datenlage ist also noch kein Beweis für die Richtigkeit einer theoretischen Annahme. Auch falsche Theorien können zu richtigen Vorhersagen führen. Weiterlesen

Was hält eine Gesellschaft zusammen?

Wir wissen es nicht genau, aber klima-wissenschaftliche Vorgaben sind es sicher nicht.

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Marc Chagall: Die Erschaffung des Menschen

Edgar L. Gärtner
„Wir brauchen keine 2000 Jahre alten Texte mehr zu lesen, weil wir direkt wissen, was der Planet braucht.“ Diesen Satz legt der Unternehmer und Autor Thomas Eisinger in seinem Roman-Erstling „Hinter der Zukunft“ der Klima-Vizekanzlerin Milena Grosse-Strümpel in den Mund. Es handelt sich dabei durchaus nicht um eine böswillige Unterstellung. Vielmehr entspricht diese Aussage ziemlich genau dem Geist des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24. März 2021. Darin hat das BVerfG der Klage einiger prominenter Einzelpersonen wie des Schauspielers Hannes Jaenicke und der Fridays-for-Future Aktivistin Luisa Neubauer sowie von grünen Lobby-Vereinen wie Germanwatch, Deutsche Umwelthilfe (DUH), des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV), Greenpeace und BUND stattgegeben und das noch junge deutsche Klimaschutz-Gesetz von Ende 2019 für verfassungswidrig erklärt. Deshalb musste der Bundestag die ohnehin schon unrealistisch strengen CO2-Reduktionsziele dieses Gesetzes im Juni 2021 noch weiter ins Utopische verschieben.
Ausgehend von der höchst wackeligen Hypothese eines linearen Zusammenhangs zwischen dem Kohlensäuregehalt und der Durchschnittstemperatur der Erdatmosphäre haben sich die Staaten der Erde im Pariser Klima-Abkommen von 2015 formell darauf geeinigt, den Anstieg der Durchschnittstemperatur seit dem Stichjahr 1990 durch eine Drosselung der anthropogenen CO2-Emissionen auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Der deutsche Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) geht davon aus, dass dem 1,5-Grad-Ziel ein Gesamtbudget von 800 Gigatonnen CO2 entspricht. Entsprechend seiner Einwohnerzahl dürfe Deutschland davon nur noch 6,7 Gigatonnen nutzen. Zu recht fragen Fritz Vahrenholt und Sebastian Lüning in ihrem unter dem Titel „Unanfechtbar?“ veröffentlichten Faktencheck zum BVerfG-Urteil, warum das globale CO2-Budget (vorausgesetzt, dieses erwiese sich als sinnvoll) nicht stattdessen auf Deutschlands Anteil am Welt-Bruttosozialprodukt heruntergebrochen wurde. Dann stünden Deutschland immerhin 32 Gigatonnen CO2 zu. Am 7. Oktober 2021 stellte die Deutsche Energie-Agentur (dena) die von ihr in Auftrag gegebene Studie „Aufbruch Klimaneutralität“ vor. Daraus wird ersichtlich, wie utopisch die sektorbezogenen CO2-Reduktionsziele des neuen Klimaschutzgesetzes sind. Nach Berechnungen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird die Umsetzung dieses Gesetzes bis 2045 nicht weniger als fünf Billionen Euro verschlingen.
Es ist aber durchaus nicht allein die Höhe der Kosten, die das verschärfte Klima-Gesetz utopisch macht. Es sind auch nicht allein die inneren Widersprüche und Inkohärenzen grüner Wirtschaftsumbau-Programme, die uns in eine Sackgasse führen. Vielmehr ist es der Versuch, die Klima-Wissenschaft und die daraus abgeleitete Klima-Politik, was immer auch darunter zu verstehen sein mag, zur Klammer für auseinanderbrechende, weil von ihren religiösen bzw. kulturellen Wurzeln abgeschnittene Gesellschaften zu machen. Deutschland mit seinem Klimaschutzgesetz und die EU mit ihrem Wirtschaftslenkungsprogramm namens „Green Deal“ knüpfen damit an der Tradition des „wissenschaftlichen Sozialismus“ bzw. der pseudowissenschaftlichen Rassenlehre an. (Svante Arrhenius, der Erfinder des „Treibhauseffekts“, saß übrigens im Vorstand der schwedischen Gesellschaft für Rassenhygiene.) Selbst wenn sich die CO2-Globaltemperatur-Hypothese verifizieren ließe, sollte sie m.E. nicht zur Vorgabe für die Politik werden, weil sich zeigen lässt, dass ihre praktische Umsetzung statt zur Einigung zu einer Vertiefung der gesellschaftlichen Spaltung führen muss. Weiterlesen

Thomas Eisinger weiß, was die Grünen wirklich wollen

Edgar L. Gärtner
Der bislang als Internet-Unternehmer und Business-Coach tätige Augsburger Thomas Eisinger (58) ist während des Covid-Lockdowns unter die Schriftsteller gegangen. Seit kurzem liegt sein erstes Opus, ein Zukunfts-Roman von fast 550 Druckseiten vor. Das Werk trägt den Titel „Hinter der Zukunft“ und den Untertitel „Near Fiction“. Damit wollte der Autor wohl nicht nur andeuten, dass seine Geschichte schon in naher Zukunft spielt, sondern auch, dass es sich dabei nicht um eine Dystopie handelt. Denn vermutlich ist ihm bewusst, dass Dystopien nach dem Muster von George Orwells „1984“ in der Politik eher als Gebrauchsanweisung denn als Abschreckung gebraucht werden. Und so hat er eine Geschichte mit lustigen Passagen erfunden, die so leicht niemand nachmachen oder missbrauchen kann.
Thomas Eisinger malt zunächst schlicht aus, wie Deutschland aussähe, wenn das aktuelle Programm der Grünen und die Forderungen der hüpfenden Pennäler*innen von Fridays for Future sowie der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24. März 2021 buchstabengetreu umgesetzt würden. Das BVerfG hat in diesem Beschluss der Klage einiger prominenter Einzelpersonen wie des Schauspielers Hannes Jaenicke und der Fridays-for-Future Aktivistin Luisa Neubauer sowie von Alarmisten-Gruppierungen wie Germanwatch, Deutsche Umwelthilfe (DUH) Greenpeace und BUND stattgegeben und das deutsche Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 für verfassungswidrig erklärt. Weshalb dieses ohnehin schon wahnwitzig strenge Gesetz über die Reduktion des Ausstoßes von Kohlenstoffdioxid (CO2) am 24. Juni 2021 noch einmal verschärft wurde. Nun soll Deutschland schon im Jahre 2045 statt zuvor in 2050 „CO2-neutral“ werden. Bis zum Jahre 2030 soll der CO2-Ausstoß gegenüber 1990 um 65 Prozent sinken. Das BVerfG gibt der Politik ein festes CO2-Budget von 6,7 Gigatonnen vor, das bis 2045 in kleinen Raten genutzt werden darf. Das legt es nahe, dieses Budget auf die Einzelpersonen herunterzubrechen.
Gerade damit beginnt Thomas Eisingers Plot: Jedem Bürger wird ein CO2-Lebensbudget zugeteilt, das in digitale Währungseinheiten („Coints“) aufgeteilt wird. Bargeld gibt es nicht mehr. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von monatlich 3.000 Coints reicht das Budget genau für 65 Jahre. Weiterlesen

Die EU verliert den Kampf um die Energie-Zukunft

Von Edgar L. Gärtner
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Green Deal: Welche Rolle wird der Kernenergie künftig zugewiesen?

Ich gehöre gewiss nicht zu jenen, die den Gründervätern der (west-)europäischen Gemeinschaft, getrieben von viszeralem Antiamerikanismus, von vornherein fragwürdige Motive unterstellen. Seit fast einen halben Jahrhundert mehr oder weniger gleichzeitig in zwei Nachbarländern lebend, habe ich anfangs aus naheliegenden Gründen sogar die Einführung des Euro begrüßt. (Ich kann mich noch gut daran erinnern, als Journalist mitgefeiert zu haben, als Wim Duisenberg im Frankfurter BfG-Hochhaus auf provisorisch verlegten blauen Teppichen die ersten Euro-Banknoten vorstellte.) Der Franzose Jean Monnet, einer der Architekten des westlichen Nachkriegs-Europa, war kein Berufspolitiker, sondern ein Geschäftsmann, der zunächst mit Cognac handelte, was ihn in meinen Augen ohnehin sympathisch machte. International bekannter wurde Jean Monnet allerdings als Koordinator eines kriegswirtschaftlichen Beschaffungs-Kartells der Entente im Ersten Weltkrieg. Eine ähnliche Funktion übte er im Zweiten Weltkrieg für die Alliierten in den USA aus. Das hatte zwar wenig mit freier Marktwirtschaft zu tun, doch wie auf dem freien Markt kam es dabei darauf an, die wirtschaftlich effizientesten Problemlösungen zu finden. Was er dabei gelernt hatte, setzte Monnet nach dem Zweiten Weltkrieg beim Wiederaufbau der im Krieg weitgehend zerstörten europäischen Volkswirtschaften um.
Monnet wurde 1946 erster Chef des französischen Plan-Kommissariats. Er setzte dort ein umfassendes Modernisierungsprogramm der französischen Wirtschaft („Monnet-Plan“) ins Werk. Dieses beruhte auf einem starken Ausbau der französischen Stahl-Kapazität. Zusammen mit dem mit ihm befreundeten französischen Außenminister Robert Schumann gewann Monnet den deutschen Bundeskanzler Konrad Adenauer für die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) im Jahre 1952. Monnet war von 1952 bis 1955 deren Präsident. Doch die Verwaltungsarbeit lag ihm nicht. Deshalb gab er das Amt wieder auf, blieb aber bis 1975 politisch einflussreich und engagierte sich insbesondere für die friedliche Nutzung der Kernenergie. Schon drei Jahre nach der Gründung der Montanunion, im Juni 1955 stellten die Außenminister der sechs Gründerstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) bei einem wichtigen Treffen im sizilianischen Messina fest, dass Ludwig Erhards Vision vom „Wohlstand für alle“ eines großen Marktes für preiswerte Energie im Überfluss bedarf. Dabei gingen sie bereits davon aus, dass die friedliche Nutzung der Atomenergie (die damals in den offiziellen Dokumenten tatsächlich noch so hieß) bald die Kohle als wichtigste Energiequelle ablösen würde. Weiterlesen

Emmanuel Macrons Klimagesetz

 

Von Edgar L. Gärtner

Der noch immer jung aussehende französische Staatspräsident Emmanuel Macron hat Großes vor. Das ist bekannt. Vor allem will er die tiefe Spaltung der französischen Gesellschaft in „Links“ und „Rechts“ überwinden. Macron hat sich offenbar in den Kopf gesetzt, bei der Umsetzung des Pariser Klima-Abkommens von 2015 nachhaltigen Ruhm zu erwerben. Gilt doch das verlogene Pariser Vertragswerk als Meisterstück französischer Diplomatie. Deshalb kündigte er schon bei seiner Wahl im Jahre 2017 ein umfassendes Klimaschutzgesetz (loi sur le climat) an. Dieses soll sowohl die verschiedenen Formen der Energiegewinnung als auch des (sparsamen) Energieeinsatzes regeln. Um ein solches Gesetz auf den Weg zu bringen, war der Rat von Fachleuten offenbar zunächst wenig gefragt. Um dem Ruf der „Gelbwesten“ und anderer Bürgerbewegungen nach etwas mehr direkter Demokratie in der nach wie vor überzentralisierten Republik zumindest formal nachzugeben, berief die Regierung stattdessen eine „Convention citoyenne sur le climat“ ein. Diesem Bürger-Komitee gehörten 149 angeblich nach dem Zufallsprinzip ausgewählte einfache Franzosen an. Weiterlesen

Der Energy Charter Treaty (ECT) von 1994 stört die „Energiewende“.

Gilt der Grundsatz „Pacta sunt servanda“ noch?

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Für Klimaaktivisten ist er die „Geheimwaffe fossiler Konzerne“: Der Energiecharta-Vertrag

Von Edgar L. Gärtner
Die meisten Europäer haben wohl von der 1991 nach dem Ende des Kalten Krieges mühsam ausgehandelten, 1994 in Lissabon unterzeichneten und im April 1998 in Kraft getretenen Internationalen Energie Charta noch nie gehört. Auch viele Politiker scheinen sich nicht der Energiecharta erinnert zu haben, als sie das Pariser Klima-Abkommen und den „Green Deal“ der EU beschlossen. Nun werden sie gewahr, dass sie sich damit das Risiko Milliarden schwerer Schadensersatz-Forderungen eingehandelt haben.
Der Energiecharta-Vertrag (ECT) wurde nach dem Ende des Kalten Krieges ausgehandelt mit dem vordringlichen Ziel, die Integration der Energiewirtschaften der Ex-Sowjetrepubliken und der osteuropäischen Staaten in die europäischen und globalen Märkte zu ermöglichen. Um Investoren in Länder mit unsicherer Rechtslage zu locken, gewährt der Vertrag Auslandsinvestitionen einen besonderen Schutz, zumal sich Investitionen in Großkraftwerke oft erst nach Jahrzehnten rechnen. Bis 20 Jahre nach seinem eventuellen Austritt aus dem Vertrag kann ein Staat von privaten Energieproduzenten mithilfe nicht öffentlich tagender Schiedsgerichte noch zu hohen Schadensersatzzahlungen verpflichtet werden (Art. 47). Im gleichen Sinn sollen die Meistbegünstigungsklausel und ein Diskriminierungsverbot entsprechend den Regeln der Welthandelsorganisation WTO wirken. Dabei soll allerdings die nationale Souveränität über die Energieversorgungs-Infrastruktur nicht angetastet werden (Art. 18 ECT). Die Partnerstaaten sind nicht verpflichtet, Dritten Zugang zu ihrer Infrastruktur zu gewähren. Es gibt auch keine Verpflichtung, Energie-Unternehmen im Staatsbesitz zu privatisieren oder zur Zerschlagung vertikal integrierter Energie-Konzerne. Schließlich soll der Vertrag auch die Transparenz und Effizienz von Energiemärkten fördern. Diese werden im Protokoll zur Energieeffizienz und damit zusammenhängenden Umweltaspekten (PEEREA) festgehalten. Dieses trat im April 1998 zusammen mit dem ECT in Kraft. Weiterlesen