Unter dem zunächst harmlos oder zumindest rätselhaft erscheinenden Titel „Die große Verkehrung“ verbirgt sich Explosives. Denn die in Südwestfrankreich lebende Schweizer Schriftstellerin Monika Hausammann zeigt in ihrem Büchlein, dass der im Westen herrschende humanistische bzw. humanitaristische Zeitgeist die am Berg Sinai verkündeten Zehn Gebote der Bibel schlicht auf den Kopf stellt, indem er den Menschen statt zur wahren Freiheit in die Scheinfreiheit von Stallvieh führt, das heißt in verantwortungslose und triebhafte Konsumfreiheit. Das Büchlein eignet sich nicht zum raschen Verschlingen. Man muss es durcharbeiten, zurückblättern und wichtige Stellen wiederholt lesen, um sie auf sich einwirken zu lassen. Dem kommt entgegen, dass der Essay solide gebunden und auf kräftigem Papier gedruckt ist. Weiterlesen
Archiv der Kategorie: Themen
Die Ukraine-Krise droht zum Offenbarungseid der EU-Energiepolitik zu werden
Grundsätzlich könnte die Energie eine Friedensbrücke sein
Edgar L. Gärtner
Da es ein europäisches Staatsvolk nicht gibt, ist die Europäische Union ein Gebilde, das nur durch zwischenstaatliche Verträge (und mehr und mehr durch finanzielle Erpressung) zusammengehalten wird. Leider werden die Grundlagen-Verträge der europäischen Einigung immer seltener eingehalten, was die regierende EU-Kommission zu einem anomischen Dingsbums macht, das die augustinische Bezeichnung „Räuberbande“ tendenziell zum Euphemismus werden lässt. Die abnehmende Treue der Westeuropäer gegenüber feierlich eingegangenen vertraglichen Verpflichtungen führt jetzt im Streit um russisches Erdgas und die Souveränität der Ukraine an den Rand eines heißen Krieges.
Nach der Implosion des Sowjetreiches im Jahre 1991 schien die Marschrichtung zunächst klar. Kaum war der Kalte Krieg zu Ende, setzten sich Technokraten und Diplomaten aus West und Ost an den Verhandlungstisch, um den Energie-Charta-Vertrag (ECT) auszuhandeln. Dieser wurde im Jahre 1994 in Lissabon unterzeichnet und trat 1998 in Kraft. (Ich habe hier darüber berichtet.) Dieses weitreichende Vertragswerk mit einem permanenten Sekretariat in Brüssel sollte es erleichtern, die Energiewirtschaft der Ex-Sowjetrepubliken und der osteuropäischen Staaten in die europäischen und globalen Märkte zu integrieren. Um Investoren in Länder mit noch unsicherer Rechtslage zu locken, gewährt der Vertrag Auslandsinvestitionen in Kraftwerke und anderen Energie-Infrastrukturen einen besonderen Schutz. Bis 20 Jahre nach seinem eventuellen Austritt aus dem Vertrag kann ein Staat von privaten Energieproduzenten mithilfe nicht öffentlich tagender Schiedsgerichte noch zu hohen Schadensersatzzahlungen verpflichtet werden.
Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte am 2. September 2021 die Energiecharta für unwirksam. Weiterlesen
Grüne Taxonomie: Freut Euch nicht zu früh
Die Kernenergie behält in der EU die Rolle des Aschenputtels
Edgar L. Gärtner
Am 2. Februar wurde die ab 1. Januar 2022 geltende EU-Verordnung 2020/852, bekanntgeworden als Taxonomie als „grün“ klassifizierter Energiequellen, nach langem Tauziehen zwischen zwei Gruppen von EU-Mitgliedsstaaten endlich verabschiedet. Wichtigster Streitpunkt war bekanntlich die Frage, ob auch die Kernenergie als nachweislich „saubere“, das heißt aus EU-Sicht kohlenstoffarme Energie sich mit dem grünen Label schmücken darf. Dieses soll dazu dienen, im Rahmen des „Green Deal“ der EU Investitionen anzulocken. Wie erwartet, kam der stärkste Widerstand gegen die von Frankreich im Verein mit einigen ost- und nordeuropäischen EU-Mitgliedsstaaten eingebrachte Forderung von Deutschland, Österreich und Luxemburg sowie auch Italien und Spanien, wo der „Atomausstieg“ seit längerem als unabänderliche „Beschlusslage“ gilt. Da Deutschland aber wegen des inzwischen ebenfalls beschlossenen „Kohleausstiegs“ auf Gaskraftwerke als Backup für die unsteten „Erneuerbaren“ angewiesen sein wird, drängte Berlin darauf, diese ebenfalls für eine Übergangszeit als „grün“ anzuerkennen, obwohl diese bis auf weiteres das Kriterium maximal 100 Gramm CO2 je erzeugter Kilowattstunde nicht erfüllen können. Weiterlesen
Kritizistische Wissenschaftstheorie und Klimaforschung
Eine Buchbesprechung
Edgar L. Gärtner
Der Begriff „Klima“ bezieht sich ursprünglich auf ein Abstraktum, nämlich den regionalen Mittelwert des Jahresgangs von Temperatur und Niederschlag. Ob es so etwas wie ein globales „Klimasystem“ im Gleichgewicht gibt, ist umstritten. Jedenfalls hat es die Klimaforschung – auf welchen Klimabegriff sie sich auch beziehen mag – mit höchst komplexen Zusammenhängen zu tun. Aufgabe der wissenschaftlichen Forschung ist es, Hypothesen über wesentliche Zusammenhänge so klar zu formulieren, dass sie durch störungsfreie Beobachtung und/oder Experimente überprüfbar werden. An die Stelle von Real-Experimenten treten allgemein und insbesondere auch in der Klimaforschung heute immer mehr formalisierte Modelle und deren Überprüfung durch Computersimulationen. Widersprechen die Simulationen bekannten Zeitreihen von Wetterdaten, gelten die ihnen zugrunde liegenden Modelle als irrig. Wenn die Simulationen jedoch die Datenreihen zufriedenstellend reproduzieren, können die ihnen zugrundeliegenden Modell-Annahmen dann schon als bestätigt gelten?
Der liberale, an der Universität Trier lehrende Philosoph und Wissenschaftstheoretiker Hardy Bouillon wird da abwinken. Ausgehend von dem in der Wissenschaftsgeschichte gut untersuchten Fall der Aufklärung der Ursache des oft tödlichen Kindbettfiebers durch den Wiener Chirurgen und Geburtshelfer Ignaz Semmelweis (1818-1885) demonstriert Hardy Bouillon, dass man aus falschen Prämissen durchaus auch richtige Schlussfolgerungen ziehen kann. Die gute Übereinstimmung einer Simulation mit der Datenlage ist also noch kein Beweis für die Richtigkeit einer theoretischen Annahme. Auch falsche Theorien können zu richtigen Vorhersagen führen. Weiterlesen
Was hält eine Gesellschaft zusammen?
Wir wissen es nicht genau, aber klima-wissenschaftliche Vorgaben sind es sicher nicht.
Marc Chagall: Die Erschaffung des Menschen
Edgar L. Gärtner
„Wir brauchen keine 2000 Jahre alten Texte mehr zu lesen, weil wir direkt wissen, was der Planet braucht.“ Diesen Satz legt der Unternehmer und Autor Thomas Eisinger in seinem Roman-Erstling „Hinter der Zukunft“ der Klima-Vizekanzlerin Milena Grosse-Strümpel in den Mund. Es handelt sich dabei durchaus nicht um eine böswillige Unterstellung. Vielmehr entspricht diese Aussage ziemlich genau dem Geist des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24. März 2021. Darin hat das BVerfG der Klage einiger prominenter Einzelpersonen wie des Schauspielers Hannes Jaenicke und der Fridays-for-Future Aktivistin Luisa Neubauer sowie von grünen Lobby-Vereinen wie Germanwatch, Deutsche Umwelthilfe (DUH), des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV), Greenpeace und BUND stattgegeben und das noch junge deutsche Klimaschutz-Gesetz von Ende 2019 für verfassungswidrig erklärt. Deshalb musste der Bundestag die ohnehin schon unrealistisch strengen CO2-Reduktionsziele dieses Gesetzes im Juni 2021 noch weiter ins Utopische verschieben.
Ausgehend von der höchst wackeligen Hypothese eines linearen Zusammenhangs zwischen dem Kohlensäuregehalt und der Durchschnittstemperatur der Erdatmosphäre haben sich die Staaten der Erde im Pariser Klima-Abkommen von 2015 formell darauf geeinigt, den Anstieg der Durchschnittstemperatur seit dem Stichjahr 1990 durch eine Drosselung der anthropogenen CO2-Emissionen auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Der deutsche Rat von Sachverständigen für Umweltfragen (SRU) geht davon aus, dass dem 1,5-Grad-Ziel ein Gesamtbudget von 800 Gigatonnen CO2 entspricht. Entsprechend seiner Einwohnerzahl dürfe Deutschland davon nur noch 6,7 Gigatonnen nutzen. Zu recht fragen Fritz Vahrenholt und Sebastian Lüning in ihrem unter dem Titel „Unanfechtbar?“ veröffentlichten Faktencheck zum BVerfG-Urteil, warum das globale CO2-Budget (vorausgesetzt, dieses erwiese sich als sinnvoll) nicht stattdessen auf Deutschlands Anteil am Welt-Bruttosozialprodukt heruntergebrochen wurde. Dann stünden Deutschland immerhin 32 Gigatonnen CO2 zu. Am 7. Oktober 2021 stellte die Deutsche Energie-Agentur (dena) die von ihr in Auftrag gegebene Studie „Aufbruch Klimaneutralität“ vor. Daraus wird ersichtlich, wie utopisch die sektorbezogenen CO2-Reduktionsziele des neuen Klimaschutzgesetzes sind. Nach Berechnungen der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird die Umsetzung dieses Gesetzes bis 2045 nicht weniger als fünf Billionen Euro verschlingen.
Es ist aber durchaus nicht allein die Höhe der Kosten, die das verschärfte Klima-Gesetz utopisch macht. Es sind auch nicht allein die inneren Widersprüche und Inkohärenzen grüner Wirtschaftsumbau-Programme, die uns in eine Sackgasse führen. Vielmehr ist es der Versuch, die Klima-Wissenschaft und die daraus abgeleitete Klima-Politik, was immer auch darunter zu verstehen sein mag, zur Klammer für auseinanderbrechende, weil von ihren religiösen bzw. kulturellen Wurzeln abgeschnittene Gesellschaften zu machen. Deutschland mit seinem Klimaschutzgesetz und die EU mit ihrem Wirtschaftslenkungsprogramm namens „Green Deal“ knüpfen damit an der Tradition des „wissenschaftlichen Sozialismus“ bzw. der pseudowissenschaftlichen Rassenlehre an. (Svante Arrhenius, der Erfinder des „Treibhauseffekts“, saß übrigens im Vorstand der schwedischen Gesellschaft für Rassenhygiene.) Selbst wenn sich die CO2-Globaltemperatur-Hypothese verifizieren ließe, sollte sie m.E. nicht zur Vorgabe für die Politik werden, weil sich zeigen lässt, dass ihre praktische Umsetzung statt zur Einigung zu einer Vertiefung der gesellschaftlichen Spaltung führen muss. Weiterlesen
Thomas Eisinger weiß, was die Grünen wirklich wollen
Edgar L. Gärtner
Der bislang als Internet-Unternehmer und Business-Coach tätige Augsburger Thomas Eisinger (58) ist während des Covid-Lockdowns unter die Schriftsteller gegangen. Seit kurzem liegt sein erstes Opus, ein Zukunfts-Roman von fast 550 Druckseiten vor. Das Werk trägt den Titel „Hinter der Zukunft“ und den Untertitel „Near Fiction“. Damit wollte der Autor wohl nicht nur andeuten, dass seine Geschichte schon in naher Zukunft spielt, sondern auch, dass es sich dabei nicht um eine Dystopie handelt. Denn vermutlich ist ihm bewusst, dass Dystopien nach dem Muster von George Orwells „1984“ in der Politik eher als Gebrauchsanweisung denn als Abschreckung gebraucht werden. Und so hat er eine Geschichte mit lustigen Passagen erfunden, die so leicht niemand nachmachen oder missbrauchen kann.
Thomas Eisinger malt zunächst schlicht aus, wie Deutschland aussähe, wenn das aktuelle Programm der Grünen und die Forderungen der hüpfenden Pennäler*innen von Fridays for Future sowie der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 24. März 2021 buchstabengetreu umgesetzt würden. Das BVerfG hat in diesem Beschluss der Klage einiger prominenter Einzelpersonen wie des Schauspielers Hannes Jaenicke und der Fridays-for-Future Aktivistin Luisa Neubauer sowie von Alarmisten-Gruppierungen wie Germanwatch, Deutsche Umwelthilfe (DUH) Greenpeace und BUND stattgegeben und das deutsche Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 für verfassungswidrig erklärt. Weshalb dieses ohnehin schon wahnwitzig strenge Gesetz über die Reduktion des Ausstoßes von Kohlenstoffdioxid (CO2) am 24. Juni 2021 noch einmal verschärft wurde. Nun soll Deutschland schon im Jahre 2045 statt zuvor in 2050 „CO2-neutral“ werden. Bis zum Jahre 2030 soll der CO2-Ausstoß gegenüber 1990 um 65 Prozent sinken. Das BVerfG gibt der Politik ein festes CO2-Budget von 6,7 Gigatonnen vor, das bis 2045 in kleinen Raten genutzt werden darf. Das legt es nahe, dieses Budget auf die Einzelpersonen herunterzubrechen.
Gerade damit beginnt Thomas Eisingers Plot: Jedem Bürger wird ein CO2-Lebensbudget zugeteilt, das in digitale Währungseinheiten („Coints“) aufgeteilt wird. Bargeld gibt es nicht mehr. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch von monatlich 3.000 Coints reicht das Budget genau für 65 Jahre. Weiterlesen
Klimawahn und Covid-19 als Vorwand für totalitäre Herrschaft
Papst Benedikt XVI. hatte vor 10 Jahren leider recht
Edgar L. Gärtner
Demnächst könnten wir den 10. Jahrestag der denkwürdigen, aber im Politikbetrieb dennoch bald wieder verdrängten ersten Rede eines römisch-katholischen Papstes vor dem Deutschen Bundestag feiern. Am 22. September 2011 gab der damalige Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) Papst Benedikt XVI. (Joseph Ratzinger) während dessen offiziellem Deutschlandbesuch die Gelegenheit, vor dem Deutschen Bundestag zu sprechen. Der Papst hielt dort einen hochgelehrten, aber dennoch gemeinverständlichen Vortrag über ein Thema, das kaum jemand erwartet hatte: die Bedeutung des Naturrechts.
Benedikt XVI. mahnte die Politiker, sich nicht an vordergründigen Erfolgskriterien, sondern am überzeitlichen Maßstab der Gerechtigkeit zu orientieren und die Grundsätze eines Rechtsstaats zu respektieren, indem er aus dem Alterswerk des heiligen Augustinus „De civitate Dei“ zitierte: „Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande.“ Diese Mahnung konnte angesichts wiederholter Rechtsbrüche des Merkel-Regimes beim Versuch der EU-Nomenklatura, ihre Kunstwährung Euro durch direkte und indirekte Enteignung der Sparer zu retten, aktueller nicht sein. Inzwischen ist eine ganze Kette weiterer Rechtsbrüche hinzu gekommen: Von der Weigerung Angela Merkels, die nationalen Grenzen gegen den Ansturm junger männlicher Migranten zu schützen, bis zur Ausrufung einer „pandemischen Lage von nationaler Tragweite“ ohne Faktengrundlage. Der berechenbare Rechtsstaat wurde so durch einen launischen Maßnahmen-Staat ersetzt, in dem Angst und Willkür herrschen: So konnte die Kanzlerin mithilfe ihrer Helfershelfer in den Massenmedien fernmündlich die Wahl eines Ministerpräsidenten rückgängig machen, kraft eines als Ermächtigungsgesetz interpretierten Infektionsschutzgesetzes den größten Teil des Volkes einsperren, die Menschen in erpresserischer Manier zu der durchaus nicht alternativlosen gentechnischen Covid-Impfung drängen und schließlich das Bundesverfassungsgericht mithilfe seiner infantilen Urteilsbegründung zum Klima-Gesetz in den Dienst eines öko-diktatorischen Umsturzversuchs stellen. Da drängt sich der Vergleich mit einer Räuberbande tatsächlich auf. Weiterlesen
Wer sich „ganzheitliches“ Wissen anmaßt, hat logischerweise ein Problem mit der Freiheit
Interview mit Florian Müller im Magazin „Krautzone“, Heft 22
Sie waren auf einem katholischen Internat und wurden dort mit der sogenannten Orthogenese vertraut gemacht. Können Sie unseren Lesern in einfachen Worten erklären worum es sich bei der Orthogenese handelt und von welchen Prämissen sie ausgeht.
Oh, das ist lange her. Ich kann deshalb nur holzschnittartig antworten. Die Theorie der Orthogenese wurde vom weltbekannten französischen Jesuiten und Paläontologen Pierre Teilhard de Chardin formuliert. Es handelt sich um den spekulativen Versuch einer Synthese zwischen der christlichen Schöpfungs- und Heilslehre und der Darwinschen Evolutionstheorie. Die Entwicklung von Geist und Materie streben nach Teilhard dem Punkt Omega zu, an dem sich die Materie im Menschen ihrer selbst bewusst werde. Ich lernte die Theorie Teilhards in Form der Ansprachen kennen, die der damalige Direktor des Bischöflichen Knabenkonvikts zu Fulda während der Mahlzeiten im Refektorium hielt. Diese Ansprachen fielen in die Zeit zwischen dem Abschluss des Zweiten Vatikanischen Konzils und dem Ausbruch der Studentenrevolte. Die Ideen Teilhards hatten über den französischen Kardinal Henri de Lubac und den mit ihm befreundeten katholischen Philosophen Jacques Maritain auch einen gewissen Einfluss auf die progressive Kardinals-Fraktion des Konzils. Ich muss gestehen, dass mich diese schwärmerischen Ideen zunächst faszinierten – gerade auch, weil sie im Widerspruch zur offiziellen Lehre der Kirche standen. Insbesondere Teilhards (kommunistische) Idee der Verwandlung der Biosphäre in die Noosphäre hatte es mir angetan. Junge Menschen, insbesondere wenn sie sich mitten in der Pubertät befinden, springen ja gerne auf die neueste Mode. Wir machten da keine Ausnahme. Heute distanziere ich mich sowohl von Darwin als auch von Teilhard. Ich glaube nicht, dass der Mensch durch das Wechselspiel von Mutation und Selektion, das heißt durch Zufall aus affenähnlichen Vorfahren entstanden ist. Vermutlich wird man das „missing link“ zwischen beiden auch in Zukunft nicht finden. Teilhard de Chardin spielte übrigens eine unrühmliche Rolle bei der Interpretation des Schädel-Fundes von Piltdown, der das lang gesuchte „missing link“ darstellen sollte. Dieser stellte sich später als aus Affenknochen zusammengebastelte Fälschung heraus. Weiterlesen
Nachschlag zum Thema Feindbildbestimmung: Was heißt heute Gnostizismus?
Edgar L. Gärtner
Mein im Mai 2021 bei EIKE veröffentlichter Artikel mit dem Titel „Warum geistig gesunde Menschen ein Feindbild brauchen“ hat (durchaus nicht ungewollt) einige Irritationen hervorgerufen. Nachdem ich meinen Beitrag auf die Plattform academia.edu hochgeladen hatte, meldeten sich entrüstete Diskutanten zu Wort, die mir vorwarfen, meine Ausführungen widersprächen dem in Wikipedia dargestellten politikwissenschaftlichen Forschungsstand und seien eindeutig reaktionär.
Hier der Aufmacher des Stichworts „Feindbild“ bei Wikipedia: „Mit Feindbild wird im Allgemeinen ein soziales Deutungsmuster gegenüber anderen Menschen, Menschengruppen (insbesondere Minderheiten), Völkern, Staaten oder Ideologien bezeichnet, das auf einer Schwarz-Weiß-Sicht der Welt (Dichotomie, Dualismus) beruht und mit negativen Vorstellungen, Einstellungen und Gefühlen verbunden ist.[1] Typisch für ein Feindbild ist, dass im Anderen bzw. Fremden das Böse gesehen wird und diesem negativen Bild kontrastierend ein positives Selbstbild bzw. Freundbild gegenübergestellt wird.[1] Feindbilder werden unter anderem von Politikern aufgebaut, die den Populismus praktizieren. Sie stützen sich dabei auf ein Verschwörungsdenken, das menschliche Verhaltensmuster der Abwehr und auf Protesthaltungen.[2] Anmerkungen: 1) Franz Nuscheler: Braucht die Politik Feindbilder?. In: K. Hilpert/J. Werbick (Hrsg.): Mit den Anderen leben, Düsseldorf 1995, S. 251 f. 2) Florian Hartleb: Populismus – ein Hindernis für politische Sozialisation? In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Heft 41 (2005), S. 35. Online verfügbar: APuZ-Archiv (PDF; 1,61 MB); vgl. auch Uwe E. Kemmesies (Hrsg.): Terrorismus und Extremismus – der Zukunft auf der Spur. München 2006, ISBN 3-472-06588-5, S. 49 f.
Was zur Definition des Feindbildes in Wikipedia steht, deckt sich in der Tat nicht mit der Auffassung von Carl Schmitt, auf die ich mich berufe. (Wozu ich noch anmerken sollte, dass ich nicht über obskure rechte Netzwerke auf Carl Schmitt gestoßen bin, sondern durch die Grünen, insbesondere durch die Schriften des Grünen Vordenkers Bruno Latour. Diesen habe ich übrigens einmal lang und breit für die „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ interviewt.) Wikipedia fällt weit hinter Schmitt zurück, auf den es immerhin noch Bezug nimmt. Dieser hat sich ja ausdrücklich dagegen gewandt, den Feind zu verteufeln und ihm das Existenzrecht abzusprechen. Er hat betont, dass man mit dem Feind Handel und kulturellen Austausch treiben kann. Wikipedia hingegen verbreitet eine gnostische Schwarz-Weiß-Feindbild-Definition, die leider dem heutigen Zeitgeist entspricht. Und weil sich Gnostiker etwas anderes offenbar gar nicht vorstellen können, plädieren sie für den generellen Abbau von Feindbildern durch Gleichmacherei. Die Diskutanten werfen mir vor, was sie selbst praktizieren: Da ich für die Notwendigkeit von Feindbildern plädiere, erklären sie mich zum bösen Reaktionär, mit dem man nicht diskutieren darf und entsorgen mich in der Schublade bzw. Mülltonne „Populisten und Verschwörungstheoretiker“.
Feindbilder wurzeln immer in einer Religion. Das gilt, wie die aktuelle Auseinandersetzung um das „Klima-Urteil“ des Bundesverfassungsgerichts zeigt, auch für politische Bewegungen wie die Klimaschutz-Bewegung, die abstreiten, religiös fundiert zu sein. Religiöse Grundlage der Feindbildbestimmung durch Carl Schmitt war nicht der Nazismus, von dem er sich zeitweise verführen ließ, sondern der Katholizismus, dem er bis zu seinem Lebensende treu blieb. Religiöse Grundlage der Klimaschutz-Bewegung ist wie bei Karl Marx und beim NS-Chefideologen Alfred Rosenberg nach Reinhard W. Sonnenschmidt in seiner Schrift „Politische Gnosis“ (2001) letztlich die gnostische Häresie, die auf der Verabsolutierung aus dem Zusammenhang gerissener Forderungen des Christentums beruht. Mit dieser Häresie in verschiedenen Ausprägungen musste sich das Christentum in seiner 2000-jährigen Geschichte fast ständig auseinandersetzen. Wäre es dabei in der Gesamtbilanz nicht erfolgreich gewesen, hätte die europäische „Aufklärung“ im 18. Jahrhundert gar nicht aufkommen können. Dennoch erweckten manche „Aufklärer“ den Eindruck, erst sie hätten die Vernunft erfunden. Weiterlesen
Von „App statt Arzt“ zur Abschaffung des Menschen
Therapie-Vorschriften und Digitalisierung bedrohen das Berufsbild des Arztes
Von Edgar L. Gärtner
Bildquelle: Shutterstock
Ich bin selbst kein Mediziner, sondern „nur“ ein Biologe, der als Wissenschaftsjournalist seit Jahrzehnten auch über medizinische Themen recherchiert und schreibt. Da ich es wegen meiner ziemlich robusten Konstitution geschafft habe, mehr als ein halbes Jahrhundert am Stück ohne Krankenhaus-Aufenthalt zu leben, kenne ich die Abläufe des Krankenhausbetriebs größtenteils nur aus der Literatur und vom Hörensagen. Doch hatte ich wie jeder normale Zeitgenosse mehr oder weniger häufigen Kontakt zu Hausärzten und manchmal auch zu Fachärzten. Einer von diesen ist mir besonders in Erinnerung geblieben. Es handelt sich um den Akkupunktur-Arzt Dr. Montandon, der gegen Ende des 20. Jahrhunderts in der Universitätsstadt Besançon am Fuße des französischen Jura praktizierte. Weiterlesen