Edgar L. Gärtner
Bei Sozialisten und Grünen war es schon immer schwer, zwischen Selbsttäuschung und bewusster Lüge zu unterscheiden. So ist es auch bei dem schon lange vor der Kernreaktor-Havarie von Tschernobyl im Jahre 1986 von jungen Wissenschaftlern im Umkreis des Freiburger Öko-Instituts geprägten Begriff „Energiewende“. Bereits im Jahre 1980 legten Autoren des Instituts eine Studie mit dem verheißungsvollen Titel „Energiewende – Wachstum und Wohlstand ohne Erdöl und Uran“ vor. Kohlekraftwerke schienen damals noch kein Problem zu sein. Es ging um die Verminderung unserer Abhängigkeit vom Öl des Nahen Ostens und von der damals von linken Grünen schon verteufelten Kernenergie. Im Jahre 1985 veröffentlichten Peter Hennicke, Jeffrey P. Johnson, Stephan Kohler und Dieter Seifried im Frankfurter S. Fischer Verlag eine dicke Studie mit dem Titel „Die Energiewende ist möglich. Für eine neue Energiepolitik der Kommunen“. Wie der Titel andeutet, ging es darin um die Brechung der Macht der großen Stromkonzerne durch die Rekommunalisierung und Dezentralisierung der Elektrizitätsversorgung. Mit der Reaktorkatastrophe von Fukushima hat die Forderung einer radikalen „Energiewende“, historisch betrachtet, nichts zu tun. Dafür schon eher mit dem Wiedererstarken romantischer Strömungen nach der Studentenrevolte von 1968.
Heute, vier Jahre nachdem Bundeskanzlerin Angela Merkel unter dem Eindruck der Tsunami-Katstrophe von Fukushima die „Energiewende“ zum Dreh- und Angelpunkt ihrer Politik erklärte, stehen nicht nur die großen Stromversorger RWE und E.On, sondern auch viele Stadtwerke vor der Pleite. Von Rekommunalisierung kann keine Rede mehr sein. Im Gegenteil: Die Planung zusätzlicher Höchstspannungs-Stromtrassen in Nord-Süd-Richtung weist in Richtung einer deutlichen Verstärkung der Zentralisierung und damit der Verwundbarkeit unserer Versorgungssysteme. Weiterlesen

Das „Vorsorgeprinzip“, erstmals formuliert im deutschen Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG) von 1974, wurde im Jahre 1992 auf dem „Erd-Gipfel“ von Rio de Janeiro zum wichtigsten Grundsatz der Umweltpolitik erhoben. In der Rio-Deklaration findet sich der folgende, viel zitierte Grundsatz 15: “Drohen schwerwiegende oder bleibende Schäden, so darf ein Mangel an vollständiger wissenschaftlicher Gewissheit kein Grund dafür sein, kostenwirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschlechterungen aufzuschieben.” Unsere Massenmedien feierten die quasi einstimmige Annahme des Vorsorge- oder Vorsichtsprinzips als Meilenstein auf dem Weg in eine bessere Welt. In Wirklichkeit kann das Vorsichtsprinzip aber durchaus das Gegenteil bewirken: wachsende Unsicherheit bei Kosten-Nutzen-Vergleichen und der Einschätzung von Risiken. Denn nach diesem Prinzip genügt ein schlimmer Verdacht, um ganze Industriezweige still zu legen. 

„Wir glauben, dass unsere Zivilisation kurz vor dem Zusammenbruch steht.“ Mit diesem Bekenntnis eröffnen zehn wissenschaftlich und wirtschaftlich erfolgreiche christliche Professoren ihr gerade erschienenes Kollektiv-Werk „Höllensturz und Hoffnung.“ Es handelt sich dabei durchaus nicht um ein weiteres Stück jener auf Computer-Hochrechnungen beruhenden Warnungen vor dem angeblich nahenden Weltuntergang, derer wir langsam, aber sicher überdrüssig werden, sondern um eine durchaus umsichtige und seriöse Krisendiagnose durch Mediziner, Wirtschaftswissenschaftler, Physiker, Informatiker, Juristen und Theologen. Die Professoren wollen nicht einfach die Unmäßigkeit der modernen Menschen anprangern, sondern die inneren Zusammenhänge aufdecken, die dazu führen, dass es den Westen schon bald nicht mehr geben wird, während das Leben auf dem Planeten weiter geht.
Die Bundesregierung hat, wie es scheint, elektronischen Zigaretten-Imitaten (eZigaretten) den Krieg erklärt. Angeblich gefährdet das Einatmen der in der eZigarette mithilfe eines kleinen Lithium-Akkus erzeugten Dämpfe mit oder ohne Nikotin die Gesundheit der schätzungsweise anderthalb bis zwei Millionen deutschen Raucher, die irrigerweise glauben, damit ihrer Nikotinsucht ohne die Erzeugung von krebserregendem Rauch und Teer frönen zu können. Um dem einen Riegel vorzuschieben, hat die Bundesregierung in der Antwort auf eine Anfrage der Partei Die Linke nikotinhaltige Flüssigkeiten (Liquids) kurzerhand zu Medikamenten erklärt, die einer behördlichen Zulassung bedürfen. Es gilt als ausgeschlossen, dass die bislang in Deutschland angebotenen Liquids mit über hundert verschiedenen Aromen diese Hürde der Markteinführung nehmen können. Denn dafür müssten die Antragsteller in aufwändigen Tests an Versuchstieren und Menschen die Wirksamkeit der Inhaltsstoffe ihrer Duftfläschchen bei der Heilung oder Abmilderung von Krankheiten beweisen. Es gilt deshalb in Behördenkreisen als unwahrscheinlich, dass eines der beanstandeten Produkte die Zulassung erhalten wird. Zurzeit fällt die Einstufung der Liquids je nach Bundesland verschieden aus. In Hessen werden die Fläschchen noch angeboten, während ihr Verkauf in NRW und Bayern bereits unterbunden wurde. Schon soll der Zoll angeblich in NRW und Niedersachsen Zehntausende von Liquid-Fläschen beschlagnahmt haben. Somit scheint die deutsche Bürokratie zumindest einmal gezeigt zu haben, dass sie ohne Rücksicht auf mögliche Kosten und Schadensersatz-Ansprüche rasch durchgreifen kann, wenn Gefahr im Verzug ist.
