Edgar L. Gärtner
Die deutschen Hauptstrom-Medien haben das von Bundeswirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel (SPD) bei der Kabinettsklausur im Schloss Meseberg vorgetragene Konzept einer Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG) einhellig mit Vorschusslorbeeren bedacht. Hauptziel der Reform soll das Abbremsen der durch das EEG ausgelösten Kostenlawine sein. Private Stromkunden, Unternehmen und Steuerzahler überweisen den Betreibern von Windmühlen, Solar- und Biogasanlagen, so das offizielle Eingeständnis Sigmar Gabriels in Meseberg, inzwischen schon 22 bis 24 Milliarden Euro im Jahr. Selbst die in Sachen „Energiewende“ eher skeptische FAZ schreibt, „Gabriels EEG 2.0“ werde sich wohl „nicht so leicht erledigen lassen“ wie die von seinem Vorgänger Peter Altmeier angekündigte „Strompreisbremse“.
Wie man sich doch täuschen kann! Würden die angestellten Journalisten ihrem Anspruch, „vierte Gewalt“ in einem demokratischen System der Gewaltenteilung zu sein, gerecht, dann müssten sie als erstes darauf hinweisen, dass schon das EEG 1.0 dem Geist unseres Grundgesetzes widerspricht. Denn danach ist der Bundestag gar nicht ermächtigt, Privatverbrauchern ständig steigende Zwangsabgaben zugunsten einer bestimmten Gruppe von Stromanbietern aufzuerlegen und diesen obendrein die Pfründe für 20 Jahre zu garantieren. Weiterlesen